Grundstück zur Bebauung neben Bestand - "Einfamilienhaus in Omas Garten"

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Y

ypg

Nein, wir haben bisher keine offiziellen Infos eingeholt.
Dann sind natürlich viele unserer Tipps nicht unbedingt zu realisieren. Als erstes sollte alles rechtliche abgeklärt werden: was könnte, was darf, was darf nicht, was muss eingehalten werden.
Und ihr solltet Euch etwas Grundwissen aneignen.
Allerdings: bei der genannten Struktur würde ich davon ausgehen, dass ein „Zusatzhaus“ und damit eine zusätzliche Überbauung dort erlaubt ist.

Ich verstehe den Bezug noch nicht ganz. Inwiefern berührt die Grenzbebauung zu einem anderen Grundstück unsere Überlegungen? An der Grenze zu Omas Grundstück werden die Abstände ja eingehalten.
Sorry, aber ich kann dir Garagenzeile schlecht auf dem Display erkennen. Ich weiß auch nicht, ob Deine rote Linie exakt liegt.
Wenn die Garagenzeile Grenzbebauung ist, dann müsstet ihr bei der Sonderbebauung selbst statt 3
6 Meter Abstandsfläche einhalten.
Wenn da ein Weg bzw Grünstreifen ist, dann habt ihr Glück.
In Folge von links nach rechts: 3 Meter Abstandsfläche, 9 Meter Omas Haus, 3 Meter AF, Neue Grundstücksgrenze, 3 Meter AF, 9 Meter neues Haus, 3 M AF… macht 30 Meter. Theoretisch geht es also. Ohne Doppelgaragenerhalt.
Oder reine Theorie:
Ihr trennt direkt an der Ostseite der Garage, macht selbst mit Eurem Haus Grenzbebauung (bringt dann mit sich, dass im Westen kein Fenster sein darf) und baut auf ca. einem 11 Meter geschätzten breiten Grundstück ein 8 Meter breites Haus.

Was ist denn auf dem Foto noch so zu sehen? Das sieht doch nach einem weiteren Haus im Norden aus?
 
Y

ypg

ich habe es so verstanden: Du musst das Grundstück teilen lassen damit das Haus darauf später auch dir /euch gehört. Das Haus gehört dem, dem das Grundstück gehört. So steht die Garage dort wo später die gedachte neue Grenze "eures" Grundstücks herläuft. Und auch hier sind Abstände einzuhalten
Man muss nichts reell teilen, denke ich. Man kann auch ideell teilen und die Hälfte des Grundstücks übertragen lassen.
 
Y

ypg

Ich weiß nicht, was ich meinte :cool: Ich denke mal, da gibt es mehrere Varianten, die man mit Notar absprechen könnte.
 
Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
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