Grundstück die Zweite - Bitte um Beurteilung

4,30 Stern(e) 6 Votes
DASI90

DASI90

Hallo zusammen,

ich darf mich heute noch mal an euch wenden. Denn wirklich unerwartet hat sich die Gemeinde heute bei uns gemeldet und zwei Grundstücke in unserem Wunschneubaugebiet angeboten bei denen der Kaufvertrag doch nicht zustande kam. Und da wir als Nachrücker auf Platz 1 standen haben wir jetzt die Möglichkeit eines der beiden Grundstücke zu kaufen. Wir hatten es im Herbst 2018 schon bei einigen Grundstücken probiert, jedoch über Gebot und durch das Bewerberverfahren leider keinen Platz bekommen. Das bedeutet es ist nun erstmals eine richtig konkrete Möglichkeit bei der wir den Vorzug hätten. Deshalb würde ich euch danken, wenn ihr noch mal, wie schon bei den beiden letzten Malen, eure Meinung mit uns teilt.

Das jeweilige Grundstück habe ich hier noch mal als Ausschnitt angehängt. Die Gesamtsituation ergibt sich aber eigentlich erst aus dem gesamten Bebauungsplan.

Der Preis für beide Grundstücke beträgt 430 €/qm² (was für die Anbindung und Lage wirklich gut ist)

Grundstück 1

Größe = 502 qm²
Baufenster = ca. 11,8 m x 16 m
Mögliche Bebauung nach Tafel 1
grundstueck-die-zweite-bitte-um-beurteilung-307031-1.png



Nochmal zu der Garagenfläche --> Das ist lediglich eine weitereMöglichkeit auf der ein Carport/Garage gebaut werden darf. Es ist auch möglich die Garage/Carport im Baufenster zu platzieren, aber es darf im Garagenfenster nicht das Haus gebaut werden. Eine Grenzbebauung ist mit Garagen in jedem Fall möglich.

Das Grundstück hat ja schon eine schöne Größe. Es gibt hier jedoch zwei Punkte die unter Umständen von Nachteil sind.

1) Die Ausrichtung ist zwar auf dem Plan sehr gut, jedoch könnt ihr die geplante Reihenhauszeile vorne mit der Tafel 3 sehen. Hier ist eine Gebäudehöhe von 13,5 m durch ein Staffelgeschoss zulässig. Die Lage ist ansteigend. Das heißt das die Zeile auf jeden Fall im Hang gebaut wird und tiefer ist als das Grundstück. Wie viel und ob wir dafür nicht auch eine Hanglage haben, weiß ich leider nicht mehr. Denn aus der Erinnerung ist da einfach schon ein Sprung durch einen angelegten Damm mit Böschung der nur die Reihenhauszeile betreffen sollte. Das kläre ich aber gerade. Denkt ihr wir würden dann hier im Schatten liegen? Oder seht ihr die Chance auf einigermaßen lichte Verhältnisse? Mit der Abendsonne wird es vermutlich schwer? Und wie das dann optisch kommt mit den bestehenden Abständen zwischen den Baufenstern ist die andere Frage.

2) Das ganze Baugebiet liegt an einer Bahntrasse mit S-Bahn und Güterverkehr. Das hat natürlich den Vorteil, dass man innerhalb von 3 Minuten fußläufig die Bahn erreicht die wiederum in 20 Min in der Stadt ist. Aber auf der anderen Seite liegt das Grundstück auch schon nah dran. Hier würde natürlich die Reihenhauszeile auch etwas abschirmen. Inwieweit sich das dann auch mit dem Lärmschutzwall noch auswirkt kann ich gerade nicht beurteilen.

Grundstück 2

Größe = 295 qm² (ganz sicher prädestiniert für Doppelhaushälfte auch wenn Einfamilienhaus möglich)
Baufenster = ca. 8 m x 14 m
Mögliche Beauung nach Tafel 1
Höhenverlauf ist noch in Klärung. Da habe ich um einen Höhenplan gebeten.

grundstueck-die-zweite-bitte-um-beurteilung-307031-2.png


Nochmal zu der Garagenfläche --> Das ist lediglich eine weitereMöglichkeit auf der ein Carport/Garage gebaut werden darf. Es ist auch möglich die Garage/Carport im Baufenster zu platzieren, aber es darf im Garagenfenster nicht das Haus gebaut werden. Eine Grenzbebauung ist mit Garagen in jedem Fall möglich.

Hier ist man natürlich etwas mehr von den Möglichkeiten eingeschränkt da hier eigentlich nur eine Doppelhaushälfte möglich ist und die Ausrichtung ist auch nicht so pralle. Jedoch ist man weiter oben gelegen und deshalb auch weiter weg von der Bahn und hat nur ähnliche Bebauung um sich herum.

Grüße
grundstueck-die-zweite-bitte-um-beurteilung-307031-3.PNG

grundstueck-die-zweite-bitte-um-beurteilung-307031-4.PNG
 
M

Mottenhausen

Klingt für mich nach der Wahl zwischen Regen und Traufe. Meine Gedanken hierzu wären:

- Beide Alternativen trennen bei identischem qm-Preis schlappe 88000€, das wäre für unseren Finanzrahmen schon das K.O. Kriterium gewesen

- Schall ist so 'ne Sache: näher an der Schallschutzwand ist ggf. leiser, als weiter weg. Kein Scherz! Vorallem wenn das weiter entfernte Grundstück höher liegt, könnte es dort sogar lauter sein, als auf dem näheren Grundstück, was im direkten "Schall-Schatten" der Schallschutzwand und des Reihenhausriegels liegt. Das müsst ihr vor Ort erfühlen.

- Bzgl. Sonne: Berechne die Schattenlänge für beide Varianten (gibts Onlinerechner für) je nach Jahreszeit und Uhrzeit. Ich fürchte das hier beide Grundstücke nicht ganz optimal sind.
 
DASI90

DASI90

Klingt für mich nach der Wahl zwischen Regen und Traufe. Meine Gedanken hierzu wären:

- Beide Alternativen trennen bei identischem qm-Preis schlappe 88000€, das wäre für unseren Finanzrahmen schon das K.O. Kriterium gewesen

- Schall ist so 'ne Sache: näher an der Schallschutzwand ist ggf. leiser, als weiter weg. Kein Scherz! Vorallem wenn das weiter entfernte Grundstück höher liegt, könnte es dort sogar lauter sein, als auf dem näheren Grundstück, was im direkten "Schall-Schatten" der Schallschutzwand und des Reihenhausriegels liegt. Das müsst ihr vor Ort erfühlen.

- Bzgl. Sonne: Berechne die Schattenlänge für beide Varianten (gibts Onlinerechner für) je nach Jahreszeit und Uhrzeit. Ich fürchte das hier beide Grundstücke nicht ganz optimal sind.
Ich gebe dir Recht. Die zwei Grundstücke sind natürlich nicht mit einander vergleichbar und eher die krassen Gegensätze. Jedoch haben wir beide angeboten und für beide einen Vorzug eingeräumt bekommen.

Ja, das kleiner Grundstück hat per se schon schlechtere Voraussetzungen als das Große unten was die Sonne angeht. Bei dem großen Grundstück würde ich behaupten hat man zumindest für die Süd-Ost Seite eher kein Problem und man könnte ja auch bei dem Baufenster die Garage nach links an die Grenze bauen. Was die Abendsonne und Süd-West angeht könnte man u.U. in die Röhre schauen. Das ist zwar eine schöne Zeit für Sonne. Aber man kann ja auch nicht alles haben. Dafür hat man eine "Opferbebauung" was den Schall angeht .
 
kaho674

kaho674

Müsste ich wählen, würde ich das größere Grundstück nehmen, schon allein um keine Doppelhaushälfte bauen zu müssen.
Wie oft fährt die Bahn? Auf dem Plan kann ich sie nicht entdecken. Wie weit ist die weg?
 
DASI90

DASI90

Müsste ich wählen, würde ich das größere Grundstück nehmen, schon allein um keine Doppelhaushälfte bauen zu müssen.
Wie oft fährt die Bahn? Auf dem Plan kann ich sie nicht entdecken. Wie weit ist die weg?
grundstueck-die-zweite-bitte-um-beurteilung-307046-1.png


Wie viel aktuell da an Güterzügen fährt weiß ich leider nicht. Die Straßenbahn fährt in der Regel alle 10 Minuten. Die ist m.E. aber auch nicht das Problem. Die sind sehr kurz nur da und verhältnismäßig leise. Ich hab dir die Richtung angzeichnet und der eingezeichnete Abstand ist ca. 100 m. Plus Lärmschutzwall der leider wegen einer Unterführung "offen" ist und die Reihenhauszeile.
 
kaho674

kaho674

Dann ist das Reihenhaus im Westen praktisch Euer Lärmschutzwall - besser als nichts.
Ich denke, Ihr müsst da hin fahren und das austesten. Wenn für Euch Doppelhaushälfte in Frage kommt, könnt Ihr so viel Geld sparen und anderswo investieren. Das ist auch viel wert, was für das kleiner Grundstück spräche.
 
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3121 Themen mit insgesamt 42263 Beiträgen

Ähnliche Themen
20.06.2018Grundstückswahl für Doppelhaushälfte - Welches würdet ihr nehmen? Beiträge: 21
14.12.2016Grenzbebauung Doppelgarage/Carport 6x9m Niedersachsen Beiträge: 29
12.01.2022Vereinigung zweier Grundstücke - Baufenster neu legen? Beiträge: 20
15.06.2022Überbau Carport und zu lange Grenzbebauung Beiträge: 30
03.06.2018Neubau einer ca. 8x11 Doppelhaushälfte, Einschätzung Grundriss und Fenster Beiträge: 35
14.08.2021Grundriss-Optimierung | Doppelhaushälfte am Hang mit 192m² Wohnfläche Beiträge: 87
06.03.2017Einfamilienhaus oder Doppelhaushälfte? Beiträge: 37
05.09.2023Bewerbung für ein Neubaugebiet: Auswahl der Grundstücke Beiträge: 41
29.12.2014Grundriss EG + OG für Doppelhaushälfte Beiträge: 29
08.04.2021Terrassenüberdachung Doppelhaushälfte / Genehmigung Beiträge: 19
17.05.2016Carport mit Terrassendach gleich kombinieren - Rechtlich Beiträge: 13
31.01.2017Baufenster auf der Flurkarte - Genehmigung Beiträge: 39
03.03.2014Carport bauen. Statt Holzpfosten, Flacheisen möglich? Beiträge: 13
17.05.2016Grenzbebauung Garage und Schuppen Max. 9 Meter -mehr geht nicht? Beiträge: 20
10.12.2019Garage im Haus oder Carport daneben Beiträge: 10
27.02.2020Neubau Doppelhaushälfte ohne KfW Standard sinnvoll? Beiträge: 36
03.03.2017DIY Grundriss EG von Doppelhaushälfte Beiträge: 27
09.04.2022Grundriss Doppelhaushälfte, 2,5 Geschosse + Nutzkeller Beiträge: 71
23.04.2017Carport der kein Carport sein darf Beiträge: 22
13.07.2018Isolierung einer freistehenden Doppelhaushälfte - Erfahrungen? Beiträge: 15
22.04.2022Neubau eines Doppelhaushälfte Vollkeller mit Abriss Beiträge: 19
15.12.2023Grundriss Doppelhaushälfte - Planung Bäder und Waschraum Beiträge: 27
18.02.2014Schätzung Gesamtkosten Doppelhaushälfte Beiträge: 10
18.03.2017Doppelhaushälfte auf Grundstück mit steigendem Grund Beiträge: 10
30.04.2022Grundriss Doppelhaushälfte mit Gästezimmer Beiträge: 53
01.09.2018Doppelhaushälfte planen? Kosten Doppelhaushälfte gegenüber Einfamilienhaus? Erfahrungen? Beiträge: 15
28.05.2021Grundriss für schmale Doppelhaushälfte - Keller + 2 VG+ DG ohne Kniestock Beiträge: 53
21.01.2018Grundriss für den Bau einer Doppelhaushälfte - Ideen Beiträge: 47
19.07.2021Baugrenze überschritten bei Doppelhaushälfte Beiträge: 24
02.03.2020Grundriss-Optimierung / Aufteilung Erdgeschoss in Doppelhaushälfte Beiträge: 46

Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben