Grundschuld bei zwei Eigentümern nur auf 50% eintragen?

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B

Bayerwaldler

Hallo zusammen,

ich möchte euch mal unsere Situation schildern. Meine Frau, meine 15-Monate alte Tochter und ich wohnen aktuell in einer kleinen Mietwohnung - ohne Kinderzimmer.
Meine Frau und Ihre Mutter besitzen zu gleichen Teilen ein Haus mit etwa 800qm Grund. Das 8000qm Grundstück Ackerland daneben gehört meiner Frau alleine.
Dort gibt es keine Nachbarn, Natur pur, einen Kita-Platz für die kleine, der Arbeitsweg für meine Frau wird dann sehr kurz... Aber das Haus ist schwer sanierungsbedürftig, damit:
wir auch dorthin ziehen könnten. Angefangen vom neuen Dach samt Dachstuhl, das komplette Dachgeschoss muss durch eine Kniestockerhöhung angehoben werden.. Kurzum: wir rechnen mit etwa 300.000 Kosten für die Sanierung und Modernisierung. Das Haus selbst ist aus Mitte der 70er und die Grundsubstanz ist gut.
Wir müssten für den Kredit aber natürlich eine Grundschuld eintragen. Die 65-jährige Mutter, körperlich angeschlagen, ist da nicht sehr begeistert davon. Wenn wir den Kredit nicht bekommen werden wir dort nicht hinziehen und uns auch nicht mehr um das undichte Dach kümmern, sondern eben alles verkaufen und uns was Eigenes suchen.
So eine Grundschuld kann man nicht nur auf eine Person und nur für 50 Prozent des Hauses laufen lassen, oder? Habt ihr noch eine Idee hierzu?
 
PhiIipp

PhiIipp

Eine Grundschuld steht ja im Grundbuch. Der Besitzer/Eigentümer spielt dabei keine große Rolle. In erster Linie geht es um den Wert der Immobilie. Egal wie die Besitzverhältnisse sind. Wenn die Bank vollstrecken möchte kann sie vollstrecken.
Es gibt für solche Situationen aber gleich mehrere denkbare Lösungen, wie die Teilung des Gebäudes in mehrere Wohneinheiten beispielsweise.
Für überschaubares Geld kannst du dich da beim Notar beraten lassen. Oder du klingelst mal bei deinem Banker durch.
 
H

HilfeHilfe

Da wird die Mutter zustimmen müssen sofern man das Haus per Teilungserkläung nicht vernünftig teilen kann. Bei einer Wohneinheit eher schwierig. Auch eine wertmäßige Teilung.

Grunsätzlich haftet die Mutter ja nur mit ihrem Teil des Hauses. Sie hat ja auch Vorteile wenn ihr das Haus saniert ohne das Sie sich beteiligen muss.
 
Y

Ysop***

Wir müssten für den Kredit aber natürlich eine Grundschuld eintragen. Die 65-jährige Mutter, körperlich angeschlagen, ist da nicht sehr begeistert davon. Wenn wir den Kredit nicht bekommen werden wir dort nicht hinziehen und uns auch nicht mehr um das undichte Dach kümmern, sondern eben alles verkaufen und uns was Eigenes suchen.
Für mich liest sich das irgendwie ungut. :( Ich würde das ganze erstmal in Ruhe mit ihr klären , insbesondere, wenn ihr alle unter einem Dach leben möchtet. Den letzten Satz würde ich aber nicht bemühen, der klingt nach Androhung einer Zwangsversteigerung.
 
G

guckuck2

Das wird so nicht gehen.
Die Mutter ist Eigentümerin und muss der Grundschuld zustimmen. Sei dir auch bewusst, dass jeder getilgte Euro ein Geschenk zu 50% an sie ist und dir davon gar nichts gehört.
Entweder es gibt eine Teilung, wie die anderen schon sagte - aber auch das bringt dir nix, wenn du Gemeinschaftseigentum wie das Dach sanieren willst. Oder ihr kauft ihre Hälfte schlicht ab. Das dürfte die „richtige“ Lösung sein.

Euer halber Anteil ist praktisch unverkäuflich.
Da haben Frau und Mutter wohl die nötigen Entscheidungen seit dem Erbfall auf die lange Bank geschoben …

Warum lehnt die Mutter das Vorhaben ab? Wohnt sie drin?
 
B

Benutzer200

So eine Grundschuld kann man nicht nur auf eine Person und nur für 50 Prozent des Hauses laufen lassen, oder?
Die Grundschuld lässt sich problemlos auf den ideellen Anteil bestellen und eintragen. Dafür braucht man dann auch nicht die Mutter.
ABER: Das wird keine Bank interessieren, denn einen ideellen Anteil kann man faktisch nicht versteigern und somit ist so eine Grundschuld wertlos.
Wenn wir den Kredit nicht bekommen werden wir dort nicht hinziehen und uns auch nicht mehr um das undichte Dach kümmern, sondern eben alles verkaufen und uns was Eigenes suchen.
Euren Anteil könnt Ihr auch nicht verkaufen, sondern nur das Ganze inkl. des Anteils der Mutter, die zustimmen muss. In solchen Fällen, wenn man sich nicht einigen kann, wählt man die Teilungsversteigerung.

Insofern mein Rat: Setzt der Mutter die Pistole auf die Brust. Aber bitte nett ;-) Sie soll in irgendeiner Art zustimmen.
 
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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