Grundsätzliche Bebaubarkeit nach §34/§35 Baugesetzbuch

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H

HeißerWai

Da mir aus den Diskussionen HIER und HIER klar geworden ist, dass mein geplantes Projekt "Grundstückskauf und Neubau" bereits an der Basis (Bebaubarkeit des Grundstücks) zu scheitern droht, möchte ich hierzu nun nochmal einen separaten Thread erstellen.

Das geplante Grundstück befindet sich teils im Innenbereich (Bebauung nach §34 Baugesetzbuch), teils im Außenbereich (§35), siehe Skizze im Anhang.

Mir ist inzwischen klar, dass ich finale Klarheit nur durch eine offizielle Anfrage, wahrscheinlich sogar unter Einbeziehung des Landratsamtes sowie der Naturschutzbehörde erreichen kann. Dafür fehlt mir aber die Zeit, da der Verkäufer nach derzeitiger Aussage nicht bereit ist, so lange mit dem Verkauf zu warten.

Somit geht es mir hier hauptsächlich darum, eine Einschätzung zu bekommen, welche Art der Bebauung sicher (bzw. sehr wahrscheinlich) möglich wäre, auch für den Fall dass für die Bebauung im Außenbereich keine Genehmigung erfolgen sollte. Quasi "Worst Case" Szenario, um für mich abschätzen zu können, ob das Grundstück unter diesen Umständen dennoch interessant sein könnte oder ob letztlich alles von der (im anderen Thread als sehr unsicher eingeschätzten) Baugenehmigung für den Außenbereich abhängt.

Meine Interpretation der Situation:
  • §34 richtet sich ja nach der Umgebungsbebauung. Hier stehen mehrere Einfamilienhäuser mit 2 - 2.5 Vollgeschossen und in etwa der von uns geplanten Grundfläche. Somit gehe ich davon aus, dass ein Gebäude ähnlicher Größe, mit 2 Vollgeschossen, sowie ähnlicher Dachform (Satteldach, evtl. etwas flacher als bei den bestehenden Gebäuden) problemlos genehmigungsfähig sein sollte, sofern es sich komplett im Innenbereich befindet?
  • So wie ich Artikel 6 Bayerische Bauordnung verstehe, sollten ausgehend von einer Wandhöhe von ca. 6m (= "H") Abstandsflächen von ca. 3m an der West- und Nordseite des Grundstücks ausreichend sein (wie in Skizze eingezeichnet)
  • Garagen/Nebenräume ohne Außenfenster können direkt bis an die Grenze gesetzt werden (max. 15m Wandlänge auf der Grenze insgesamt)
Seht ihr obige Punkte genauso? Was muss ich bzgl. des Innenbereichs zusätzlich noch beachten?

Ob ein Haus wie in der Skizze eingezeichnet letztendlich unsere Vorstellungen erfüllen könnte weiß ich noch nicht so genau, aber ich würde zumindest gerne verstehen, ob zumindest so eine Bebauung einigermaßen sicher wäre.

Danke!!
grundsaetzliche-bebaubarkeit-nach-3435-baugb-464217-1.png
 
Y

ypg

Welche Maße hat Dein eingezeichnetes Blaues? Warum ziehst Du es nicht weiter nach Süden/planunten? Du könntest breiter werden... Dein Garten bekommt genug Sonne.
Ich kann mir vorstellen, dass man mit einer Ecke oder zB 50 cm die magische Grenze überschreiten könnte, ggf durch einen untergeordneten Erker.
 
H

HeißerWai

Welche Maße hat Dein eingezeichnetes Blaues? Warum ziehst Du es nicht weiter nach Süden/planunten? Du könntest breiter werden... Dein Garten bekommt genug Sonne.
Ich kann mir vorstellen, dass man mit einer Ecke oder zB 50 cm die magische Grenze überschreiten könnte, ggf durch einen untergeordneten Erker.
Ja, man könnte sicher noch weiter nach Süden ausdehnen (bis ca. 6m an die südliche Grenze ran, nach meinem Verständnis der BayBO?).
Mir ging es jetzt eher erstmal darum, ob die Bebauung im Innenbereichen und mit den von mir genannten Abstandsflächen grundsätzlich „safe“ ist oder ob es auch hierbei noch weitere Fallstricke und Bedingungen gibt, die mit nicht bewusst sind.
 
I

icandoit

Ich wuerde das Haus spiegeln. dann an die rote Linie setzen. Im Norden Carport mit Abstelle die 9 m Grenzbebauung ausnutzen.
 
Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
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