Ich informier mich dazu mal für NRW:In Deinem Fall darf das OG kein Vollgeschoss sein, sprich: Es darf nur 2/3 der Fläche des darunterliegenden Vollgeschosses (hier EG) haben, wobei diese Definition von Bundesland zu Bundesland variiert.
Hab ich dann auch "leidvoll" erfahren dürfen. Sachen nicht ausrechnen zu können, kratzt an meinem Ego . Sind aber einfach zu viele Faktoren, die ich nicht einschätzen kann. An der reinen Arithmetik ist es nicht gescheitert.du willst deinen Kniestock ausrechnen? Genau kannst du das nicht. pi x Daumen ein paar Zentimeter wenn du mit UG, EG, DG bauen willst.
Plane dein unteres Stockwerk als Wohnraum. Das geht. Du brauchst keinen Keller als Heiz-, Wäsche- und Abstellort, den ihr dann noch zum Teil in die Erde grabt, damit oben im DG ein Kniestock zustande kommt.
Gerade mit Hang zählt nicht größer als sein muß. Jede Baggerschaufel kostet
Bebauungsplan setzt 1 Vollgeschoss fest.Das Haus selber bekommt 2 VG.
Stadtvillenoptik, B‘Plan eingehalten.
Gibt's nicht.Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan zu kennen wäre praktisch
Nein, Berg zum Osten.Ihr habt Hang zum Osten.
Genau umgekehrt. Das UG läge dann nach NW und SW frei. NW ist für Aufenthaltsräume blöd und SW ist wegen der Straße blöd.Ich sehe hier von der Straße aus einen Eingeschosser mit Satteldach, nach hinten geht’s dann ins UG
Tut mir leid, Dich enttäuschen zu müssen. Der Bebauungsplan ist von 1979, d.h. dass die Definition der damals gültigen Landesbauordnung heranzuziehen ist und da waren es 2/3, noch dazu bezogen auf die eigene Grundfläche, also nicht auf die des darunter liegenden Geschosses.3/4 klingt schonmal besser als 2/3
Hier gar nicht mal so viele, da die Bezugspunkte, auch wenn sie im Bebauungsplan nicht ganz so eindeutig beschrieben sind, offensichtlich nicht auf das Gelände bezogen sind. IMHO Kniestock = 0.Sind aber einfach zu viele Faktoren