Grundrissplanung kurz vor Bauantragsstellung

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Zuletzt aktualisiert 24.04.2024
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R.Hotzenplotz

Am Beispiel der Fenster vorne im OG: mein Vorschlag des breiteren "Pfostens" zwischen zwei Fenstern wäre so eine typische Tekturgeschichte, die komplette Fensterfront aus einem früheren Entwurfsstand wiedereinzuflicken, sollte jedoch vor der Antragstellung erledigt werden.
Ich habe denen mit auf den Weg gegeben, es doch mal so zu planen wie es von dir vorgeschlagen wurde. Im Zweifel entscheide ich mich für die Vorteile von Innen ggü. der Außenoptik.


Die gleiche Dimension hat diese Frage gewiß auch im Wohnzimmer.
Im Wohnzimmer meinst du bestimmt meinen Gedanken, das Fenster rechts neben dem noch dort zu zeichnenden Esstisch nach oben zu verschieben. Nach den Ratschlägen hier bin ich von dem Gedanken abgekommen und lasse es so wie aktuell eingezeichnet.
 
11ant

11ant

Ich habe denen mit auf den Weg gegeben, es doch mal so zu planen wie es von dir vorgeschlagen wurde.
Mein Vorschlag war eine minimalinvasive Lösung, um den letzten Stand nicht zu grob über den Haufen zu werfen. Besser fände ich die Rückkehr zur vorherigen Fensterabwicklung. Allerdings sind das zwei Wege, von denen Du Dich m.E. für einen entscheiden solltest und nur den dann noch "nachplanen" lassen.

Im Wohnzimmer meinst du bestimmt meinen Gedanken, das Fenster rechts neben dem noch dort zu zeichnenden Esstisch nach oben zu verschieben.
Nein, ich könnte mir vorstellen, daß nach "endgültiger" Möblierung unter Berücksichtigung der realen Sofa-Maße das gartenseitige Essbereichsfenster und die Schiebetür noch ihre Plätze tauschen könnten. Das halte ich für erheblich zu klären, ehe man etwas für schon antragsreif geplant befindet.
 
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R.Hotzenplotz

Besser fände ich die Rückkehr zur vorherigen Fensterabwicklung. Allerdings sind das zwei Wege, von denen Du Dich m.E. für einen entscheiden solltest und nur den dann noch "nachplanen" lassen.
Das war mir so nicht bewusst. Ich hatte dich eher so verstanden, dass du sagtest, was habe den Planer denn beim vorherigen Fensterentwurf geritten, dass er sowas plant? Ich hatte das als gar keine Option gesehen. Scheinbar ein großes Mißverständnis.


Nein, ich könnte mir vorstellen, daß nach "endgültiger" Möblierung unter Berücksichtigung der realen Sofa-Maße das gartenseitige Essbereichsfenster und die Schiebetür noch ihre Plätze tauschen könnten. Das halte ich für erheblich zu klären, ehe man etwas für schon antragsreif geplant befindet.
Solche gravierenden Dinge kommen natürlich jetzt schon sehr spät. Mir kam das bisher nicht in den Sinn und ich erkenne darin jetzt auch keinen Vorteil. Irgendwann muss man eine Planung auch abschließen, denke ich.



Der GÜ hat mir heute noch mal gesagt, dass zwischen den beiden Schränken in der Ankleide definitiv 120cm Platz sei. Darauf könne ich mich verlassen. Dabei geht er von einer 60er Schranktiefe aus.

Er strebt an, den Werkvertrag noch diesen Monat zu machen, da es sonst für uns teurer wird.
 
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11ant

was habe den Planer denn beim vorherigen Fensterentwurf geritten, dass er sowas plant?
... bezog sich aber auf den jüngsten Entwurf, wo das kleine Fenster von Kind 2 "an der Zwischenwand klebt" und die "Einheit" mit dem Badfenster bildet. Die Fensterabwicklung (von außen gesehen) "groß-klein-groß-klein" mit bei Kind 2 auch Platz für einen Schrank an dieser Wand (= in #16 "alte Fensterlogik") bewerte ich als besser, und so empfand ich das auch als "Mehrheitsansicht". Aber auch mit "meiner" Lösung kann ich leben - wenn ich sie für nur schwach ausreichend hielte, hätte ich sie nicht vorgeschlagen.

Irgendwann muss man eine Planung auch abschließen, denke ich.
Notfalls damit, daß man wie ein Mieter das Wohnzimmer so nimmt wie es ist und das nächste Sofa dann am Haus ausrichtet.

Ich denke, mit der einen (oder der anderen) Fenster-Änderung oben und mit der Brüstungshöhenanpassung biegen wir auf die Zielgerade ein.
 
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R.Hotzenplotz

... bezog sich aber auf den jüngsten Entwurf, wo das kleine Fenster von Kind 2 "an der Zwischenwand klebt" und die "Einheit" mit dem Badfenster bildet. Die Fensterabwicklung (von außen gesehen) "groß-klein-groß-klein" mit bei Kind 2 auch Platz für einen Schrank an dieser Wand (= in #16 "alte Fensterlogik") bewerte ich als besser, und so empfand ich das auch als "Mehrheitsansicht".
Ärgerlich; dann habe ich ihm jetzt das Falsche gesagt. Mir hat der vorherige Zwischenansatz nämlich im Nachhinein gar nicht so schlecht gefallen. Aber ich hatte es so verstanden, dass du ihn schlimm fandest. Blöd.


Notfalls damit, daß man wie ein Mieter das Wohnzimmer so nimmt wie es ist und das nächste Sofa dann am Haus ausrichtet.
Ich sehe im Moment nicht, was eine Verschiebung der Schiebetür bringen soll? Im alten Thread wurde mehrfach von verschiedenen Personen geäußert, diese Aufteilung sei erstrebenswert, da der Weg von der Küche so geradeaus in den Garten führt. Die Schiebetür war ja vorher auf der anderen Seite und wurde aus vorgenanntem Grund überhaupt erst verschoben.


Ich denke, mit der einen (oder der anderen) Fenster-Änderung oben und mit der Brüstungshöhenanpassung biegen wir auf die Zielgerade ein.
Ja, ich will es jetzt auch abschließen. Die Brüstungshöhe werden alle angepasst. Das Fensterthema wird ebenfalls noch gelöst.
 
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R.Hotzenplotz

Ich stelle es noch mal für alle ein. Wäre das hier eine Fensterplanung im 1. OG, die tragfähig ist?
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Zuletzt aktualisiert 24.04.2024
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