Grundrissplanung kurz vor Bauantragsstellung

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Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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11ant

11ant

Im Prinzip können wir da ja nichts machen, da der Vertrag bereits unterschrieben ist.
Zu einem Schwarzbau verpflichtet der Vertrag wohl kaum, abgesehen davon hat der Architekt eine genehmigungsfähige Planung zu liefern. Es wäre seiner Sorgfalt anzuraten gewesen, sich mit dem Bauamt zu verständigen. Dass die Rückseite der Medaille "§34 = kein Bebauungsplan" darin besteht, auch nicht die klaren Aussagen eines Bebauungsplanes zu haben, hat einem Architekten von Berufs wegen vertraut zu sein. Da plant man keine Unterzüge und keine Regenfallrohre ins Blaue hinein, und hat davor die Essentials wie hoch die Bude werden darf noch nicht geklärt. Aprilscherze gehören eigentlich nicht in die Adventszeit.

ich bin 1,86 groß ... Bei höheren Decken müsst ich für jeden Handgriff gleich eine Trittleiter holen, das fände ich viel nerviger
Le Corbusier empfahl die ausgestreckte Hand des stehenden Menschen als geeigneten Maßstab für die Raumhöhe, bei einem nach dem goldenen Schnitt proportionierten Menschen von 1,86 m Körperlänge wären das 2,30 m.
 
R

R.Hotzenplotz

Das Städtebauamt hatte ein Veto eingelegt und das Bauamt hat das nur weitergeleitet.

Der Neubau zwei Häuser weiter hat eine lichte Raumhöhe von 2,85m im EG und 2,60m im OG. Ich war eben dort. Die Kontaktdaten des Planers habe ich erhalten und an meinen Planer weitergeleitet.

Der Planer von denen war übrigens der, der unser Grundstück zuerst kaufen wollte und kurz vorm Notartermin abgesprungen ist - ebenfalls wegen der Nichtgenehmigungsfähigkeit seines Mehrfamilienhaus Projekts.
 
11ant

11ant

Das Städtebauamt hatte ein Veto eingelegt und das Bauamt hat das nur weitergeleitet.
Da hätte es nach einer Bauvoranfrage kein Veto mehr einzulegen gegeben - von den Höhen in der Voranfrage hättet Ihr dann genau gewußt, daß die o.k. sind (außer die Voranfrage wäre schon abschlägig beschieden worden). Dein Planer scheint mir ein Anfänger zu sein - aber der muß doch einen "Ausbilder" haben, oder hat der sich als Greenhorn frisch von der Uni allein ins Getümmel gestürzt ?

Der Planer von denen war übrigens der, der unser Grundstück zuerst kaufen wollte und kurz vorm Notartermin abgesprungen ist - ebenfalls wegen der Nichtgenehmigungsfähigkeit seines Mehrfamilienhaus Projekts.
Der hat es richtig gemacht und vorher gefragt. Das hätte Dein Planer auch gekonnt (und gesollt !).
 
R

R.Hotzenplotz

Kommen wohl mit einem blauen Augen davon.

Der Architekt hat mit dem Referatsleiter gesprochen und ihm wie folgt bestätigt.

"Bei unserem Gespräch wurde festgelegt das die Wandhöhe (Traufhöhe) um 25 cm abgesenkt wird,

sprich von 6,54 m auf 6,30 m.


Die Höhen setzen sich wie folgt zusammen:


Einfamilienhaus: 101,68 m NHN

Traufe: 108,22 m NHN


108,22 m NHN – 101,68 m NHN = 6,54 m


Neue Traufhöhe 101,68 m NHN + 6,30 m = 107,98 m NHN.


Wir werden nun unsere Planung auf die geforderte Höhe Anpassen (Geschosshöhe, Konstruktionshöhen etc.. verringern) und mit dem Bauherren durchsprechen.


Die geänderten Unterlagen werden dann zum Bauantrag nachgereicht."


Ich denke, damit kann man leben. Fast exakt die Situation, wie wir derzeit leben. Sind damit zufrieden. Vielleicht wäre es ansonsten im EG sogar etwas zu hoch gewesen.....

Bin gespannt, was das kostenmäßig ändert.
grundrissplanung-kurz-vor-bauantragsstellung-236764-1.JPG
 
R

R.Hotzenplotz

Der umbaute Raum reduziert sich im EG / OG von 1528,54m³ auf 1486,83m³. Bin gespannt, wie sich das auf die Kosten durchschlägt. Die Unterlagen sind heute ans Bauamt raus,
 
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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