Zu einem Schwarzbau verpflichtet der Vertrag wohl kaum, abgesehen davon hat der Architekt eine genehmigungsfähige Planung zu liefern. Es wäre seiner Sorgfalt anzuraten gewesen, sich mit dem Bauamt zu verständigen. Dass die Rückseite der Medaille "§34 = kein Bebauungsplan" darin besteht, auch nicht die klaren Aussagen eines Bebauungsplanes zu haben, hat einem Architekten von Berufs wegen vertraut zu sein. Da plant man keine Unterzüge und keine Regenfallrohre ins Blaue hinein, und hat davor die Essentials wie hoch die Bude werden darf noch nicht geklärt. Aprilscherze gehören eigentlich nicht in die Adventszeit.Im Prinzip können wir da ja nichts machen, da der Vertrag bereits unterschrieben ist.
Le Corbusier empfahl die ausgestreckte Hand des stehenden Menschen als geeigneten Maßstab für die Raumhöhe, bei einem nach dem goldenen Schnitt proportionierten Menschen von 1,86 m Körperlänge wären das 2,30 m.ich bin 1,86 groß ... Bei höheren Decken müsst ich für jeden Handgriff gleich eine Trittleiter holen, das fände ich viel nerviger
Da hätte es nach einer Bauvoranfrage kein Veto mehr einzulegen gegeben - von den Höhen in der Voranfrage hättet Ihr dann genau gewußt, daß die o.k. sind (außer die Voranfrage wäre schon abschlägig beschieden worden). Dein Planer scheint mir ein Anfänger zu sein - aber der muß doch einen "Ausbilder" haben, oder hat der sich als Greenhorn frisch von der Uni allein ins Getümmel gestürzt ?Das Städtebauamt hatte ein Veto eingelegt und das Bauamt hat das nur weitergeleitet.
Der hat es richtig gemacht und vorher gefragt. Das hätte Dein Planer auch gekonnt (und gesollt !).Der Planer von denen war übrigens der, der unser Grundstück zuerst kaufen wollte und kurz vorm Notartermin abgesprungen ist - ebenfalls wegen der Nichtgenehmigungsfähigkeit seines Mehrfamilienhaus Projekts.