Ja, zumindest für dieselbe Wohneinheit. Macht in diesem Fall 15 m: zwei Stellplätze plus 5 m Abstand zur Straße. Einer der beiden Plätze wird also gewiß schon neben dem Haus landen, wenn nicht gar beide.Laut Nachbar darf man - wenn die Einfahrt lang genug ist - auch zwei Stellplätzen hintereinander machen.