Grundrissplanung für Einfamilienhaus mit Keller auf Hanggrundstück

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Z

Zaba12

Ich würde im UG das WZ mit Küche legen, dazu ggf. Speis und WC.
EG und OG entsprechend anpassen, ggf. Eltern unters Dach, Kinderzimmern und Hauswirtschaftsraum ins EG. Einfach mal sinnig denken als standardisiert.
Eventuell kommt man auch mit einem Geschoss weniger aus, dann kommt man auch mit dem Budget hin.
@ypg war das ein Wink mit dem Zaunpfahl?

Ich kann zwar verstehen warum der TE nicht auf meine Fragen eingehen möchte aber ich verstehe nicht, wie mal auf die Idee kommt zu glauben quasi 3-geschossen bauen zu wollen in der Ausführung und da (lass es mal 320k€ sein) mit der Summe auszukommen, nur weil das der Architekt songesagt hat. Daher auch die Frage nach den € pro cbm!
 
11ant

11ant

Das UG ist hier das Eingangsgeschoss, das in der vorderen etwa Hälfte freiliegt.

Überall wo die beiden Entwürfe Unterschiede haben, gefällt mir der "rote" Entwurf besser. Allerdings würde ich - auch wenn man Befreiungen anfragen kann - erwarten, daß zunächst mit den vorgegebenen Dachneigungen geplant wird. Ggf. muß man dann dem Bauherren sagen, wenn das nicht mit der Wunschliste zusammenpaßt.

Das Zwerchhaus (hier als Gaube bezeichnet) sehe ich in den Kinderzimmern so nicht funktionieren.
 
Y

ypg

Ein Keller ist für mich eine Etage, die mehr unterirdisch liegt und dadurch weniger wertig als Wohnraum ist, weil die Lichtqualität und Atmosphäre nicht gleich normaler Wohnräume gleich kommt.

Bei einem Hanggrundstück sollte man von UG und KG unterscheiden und mal überlegen, warum man einen Keller baut bzw was einen Wohnraum so ausmacht.

Nicht nur für mich ist die Möglichkeit, vom Wohnraum ebenerdig auszutreten und dadurch an die Luft und in die Natur, also Garten zu treten, der höchste Ansporn, überhaupt sein eigenes Häuschen zu bauen, als der, den Kellerräumen die beste Lage zu geben, weil man aus dem Standardanspruch, Haus mit Keller, nicht rauskommt.
 
11ant

11ant

So oder so ist dieses Hang-UG ein Zwitter, vorne Erdgeschoss und hinten Keller. Mit allen Möglichkeiten, die sich daraus ergeben. Was das DG aber letztlich nicht tangiert, insofern sehe ich es so schon bestmöglich genutzt - mal sehen, was nach der Anpassung von Kniestock (soweit möglich) und Dachneigung davon bleibt.
 
Zuletzt aktualisiert 20.04.2024
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