Grundrissplanung Einfamilienhaus (Stadtvilla 140qm²) am Hang mit Doppelgarage

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Franky73

Versteh ich jetzt nicht. Sagtest Du nicht selbst, dass er das Haus nur tief genug in den Hang einbuddeln muss und dann geht es als 1,5er durch?
Danke Katja!!! Sind schon so viele Kommentare das ich das übersehen hatte! Einigen scheint das hier viel Freude zu bereiten! Hilfe bzw. Unterstützung definiert jeder anders!
 
Y

ypg

Versteh ich jetzt nicht. Sagtest Du nicht selbst, dass er das Haus nur tief genug in den Hang einbuddeln muss und dann geht es als 1,5er durch?
Nein, ohne nach vorn zu Blättern habe ich mich heute morgen nur auf die Vollgeschossigkeit bezogen wollen.
Nicht auf die Sinnhaftigkeit.
Man wirft ja gern pauschal alles in einen Topf und vergisst, dass zb ein Keller auch ein VG bilden kann, genauso wie ein DG. Das, was für ein Dach gilt, gilt auch für einen Keller.

Grundsätzlich stehe ich für die Reihenfolge: erst das Grundstück, dann die Planung AUF diesem Grundstück NACH dem Bebauungsplan.

Das weißt Du
 
kaho674

kaho674

Einigen scheint das hier viel Freude zu bereiten! Hilfe bzw. Unterstützung definiert jeder anders!
Bleib locker. Der Umgang ist im Forum etwas schroff, weil es knallhart die Wahrheit um die Ohren gibt. Aber letztendlich wollen alle nur helfen. Und unsre Yvonne - YPG ist eine der besten Ratgeber hier. Die würde ich mir nicht verärgern.
 
Y

ypg

Danke Katja!!! Sind schon so viele Kommentare das ich das übersehen hatte! Einigen scheint das hier viel Freude zu bereiten! Hilfe bzw. Unterstützung definiert jeder anders!
Jeder liest das, was er lesen will.
Wenn Du Zuspruch zu Deiner Stadtvilla lesen willst oder Problem hast, dass man das kritisiert, dann darfst Du nicht in ein Forum.
Erwarte nicht, dass meine ehrlichen und gut gemeinten Worte hier jede Stunde aktualisiert werden.
Es ist, wie es ist: keine Stadtvilla, wie Du es Dir vorstellst.
Entweder so, wie ich es zu Anfang vorgeschlagen habe oder ein Satteldachhaus.
Und nein, ich will Dich nicht ärgern, sondern mal auf den Boden der Tatsachen holen.
 
kaho674

kaho674

Nein, ohne nach vorn zu Blättern habe ich mich heute morgen nur auf die Vollgeschossigkeit bezogen wollen.
Nicht auf die Sinnhaftigkeit.
Also Ich glaub dem TE geht es vor allem darum, 2 Vollgeschosse bewohnen zu können. Auch als UG im Hang eingebuddelt, wenn nötig. Ob das Sinn hat, darüber hab ich noch gar nicht nachgedacht, weil ja nicht mal die Finanzierung steht. Oder was meinst Du?
 
Y

ypg

Also Ich glaub dem TE geht es vor allem darum, 2 Vollgeschosse bewohnen zu können. Auch als UG im Hang eingebuddelt, wenn nötig. Ob das Sinn hat, darüber hab ich noch gar nicht nachgedacht, weil ja nicht mal die Finanzierung steht. Oder was meinst Du?
So war es mir auch, dass der TE darauf Wert legt.
Insofern habe ich die Möglichkeit offen gelegt... (Weil ich nett bin und andere pauschalisiert haben)

Aber das passt dem TE wohl nicht, dass ich auf seine Bedürfnisse eingehe?

Für mich wäre es allerdings auch nur ein Krampf.

Davon mal ab sind die Gefälle noch nicht wirklich bekannt, dass man einen Rat geben kann, außer dem: 2-Geschossigkeit geht NICHT!
 
Zuletzt aktualisiert 23.04.2024
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