Grundriss / Planung eines Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung im OG

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Y

ypg

Ich bilde mir ein, in Deinem Lageplan ein faktisches Baufenster zu erkennen.
Ich auch... wahrscheinlich ist das westliche Hinten Gartenland, aber das spielt hier wohl kaum eine Rolle

Meine Frau ist krank und wird im worst case in ein paar Jahren im Rollstuhl sitzen.
Vielleicht wird Sie auch noch lange ein paar Schritte ohne Hilfen machen, vielleicht reicht ein Rollator.
Das kann man leider nicht genau sagen und auch den zeitlichen Rahmen nicht eingrenzen. 2 Jahre oder 10 Jahre. Alles ungewiss.
Ok, dann gehört zb das gemeinsame SZ nach unten und das dazugehörige Bad barrierefrei inkl. rollstuhlfähig und mit Helfers Hand, also recht quadratisch, keine 2,40 in der Länge.

Als erstes würde ich mal von der "Bungalow"-Idee Abstand nehmen. Das heisst nicht, auf Ebenerdigkeit zu verzichten. Aber das EG kann auch als "normal 1-geschossiges Einfamilienhaus" (was Laien gern als 1,5 Geschösser nennen) funktionieren. Dafür natürlich, wie angedacht, Eltern-SZ mit genannten Bad ins EG, für Dich der Wermutstropfen, mit dem Gast/Büro ins DG zu ziehen. Das Kind auch. Warum? Damit die Grundfläche noch eine kleine Einheit für den Senior übrig hat. Das Alter des Mitbewohners hast Du uns mit 62 verraten, aber Alter ist ja relativ und wird auch nicht besser, also bei Einzug 65. Ich würde tatsächlich auf einen Multi-Funktional-Grundriss, also Hauptbereich (Allraum, Küche, SZ und Bad mit Hauswirtschaftsraum), dann ein Anhängsel, welches erst separat ist, dann später ggf zum Hauptbereich geöffnet werden kann (vlt das Worstcase-Szenario: Papa verstirbt, Frau braucht fremde Hilfe, ggf mit ins Haus zu holen) und das Dachgeschoss, welches man zur Not auch autark gestalten kann (ggf dort, wenn Kind außer Haus, dann dort die Hilfe, Papa lebt noch in seinem Apartment)... das alles, weil bei Euch schon diese Barriere-Prognose über Euch steht und der Papa noch 90 Jahre alt werden kann.
Auch alles in L-Form umsetzbar, mit Privat-Außenbereich für das Apartment, ggf Austritt auf dem/diesen Anbau für den oberen Bereich.
Da würde ich mir einen fähigen Architekten holen, der Euch nach Bedarf (und nicht ein Typenhaus von einem Laien geändert) ein Haus plant, welches dann von Eurem Bu gebaut wird.
 
O

Oimelwutz

In §34-Gebieten wird gerne aus den Vorder- und Hinterkanten der Bestandsgebäude eines Straßenzuges ein Baufenster abgeleitet, aus dem auch Neubauten nicht ausbrechen sollen.
Wie ist überhaupt der Lageplan zu verstehen: zeigt er das neue Grundstück mit einem Bestand, der abgerissen werden soll, oder dasjenige des Bestandshauses, und das neue soll dem in den Garten gestellt werden oder oder ?

Auch wenn im Einzelfall die Jugend klappriger sein kann, würde ich mit Blick in die Zukunft einen (heute noch) rüstigen Senior nicht "unter´s Dach juchhe verfrachten". Aber das steht im Zusammenhang mit der Frage, was aus dem Jetzthaus werden soll.
Danke für die Erläuterungen. Dass das Haus in einer Flucht zu den anderen Gebäuden der Straße stehen muss, hatte ich vermutet. Dürfte aber auch kein Problem darstellen denke ich.
Der Plan zeigt unser aktuelles Haus und Nebengebäude, die abgerissen werden sollen und an die Stelle soll das neue Haus gebaut werden.

Ich verstehe was du willst. Braucht deine Frau das Büro?
Wieviel Platz benötigt der Senior? Mir wiederstrebt es ihn unter das Dach zu packen. Wenn neu dann richtig.

Ich würde schauen einen Bungalow wie den von Hanse Haus mit Treppe zum Studio DG mit einem Anbau ala Allkauf Haus Prestige 2 V2 zu kombinieren.
Da lieber die Autos unter einen Baum parken.
In den Raum sollen ein Gästebett und ein schreibtisch. Kein vollwertiges Büro. Das Büro benötigen wir eigentlich nicht, wir wollen aber einen Raum für einen Gast, weil wir davon ausgehen, dass wir zukünftig dann öfter Gäste über Nacht haben werden. Der Schreibtisch an der Stelle ist ein Goodie für uns. (Für mich weil ich irgendwo ein PC-Nerd bin und ich mich da etwas ausbreiten kann und für meine Frau, weil der Kram dann nicht im Wohnzimmer rumsteht und die Optik versaut (so wie aktuell)).

Der Senior braucht nicht viel Platz. Aktuell bewohnt er 75m² im DG, allerdings mit 30-35cm Drempel und sein Bad ist im EG... Da liegen die Anforderungen nicht so hoch.

Die genannten Grundrisse schaue ich mir später an. Da sind ja schon viele zusammen gekommen hier im Thread.

Garage ist uns Dreien schon sehr wichtig. Das würde schon wehtun, wenn wir die nicht unterkriegen würden.
 
11ant

11ant

und der Papa noch 90 Jahre alt werden kann.
Auch das ist ja in gewisser Weise ein "Worst Case": man will sich zum Neunzigsten ja nicht den Umzug ins Seniorenheim schenken, weil es einem zu mühselig geworden ist, in die Mansarde raufzukraxeln.
Der Plan zeigt unser aktuelles Haus und Nebengebäude, die abgerissen werden sollen und an die Stelle soll das neue Haus gebaut werden.
Logistisch bedeutet das ein Jahr in einer Übergangswohnung.
 
O

Oimelwutz

Ganz allgemein hat sich jetzt natürlich erst mal etwas Ernüchterung bei uns eingestellt. Eigentlich müsste ich Euer Feedback eine Nacht sacken lassen.

Ich versuche trotzdem mal ein paar Sachen aufzugreifen. Ich habe auch mal ein paar Möbel in unseren Grundriss geschmissen.

@Elokine ich glaube, den Grundrissen fehlt es an Barrierefreiheit. Wenn man die kleinen Räume/Flur breiter und größer gestaltet, dann wird das Haus unbezahlbar.



Uih, für Euch barrierefrei, für Papa altersgerecht. Ersteres würde zweiteres einschließen müssen.
Die Wohnung sehe ich nicht alterstauglich: zu viele Schrägen, die den Raum beengen und die Wohnfläche mindern.
Da wir nicht wissen, WARUM Eure Einheit kurzfristig barrierefrei sein MUSS, würde ich für Dich anraten, ganz genau zu prüfen, was da jetzt eigentlich barrierefrei sein muss und wieso. Krücken, Schmerzen oder Rollstuhl sehe ich als Gründe an, die man aber verschieden umsetzen könnte/müsste. Genauso die Frage, wer der Familie die Barrierefreiheit braucht.
Wir hatten hier schon mal einen Bungalow diskutiert, wo das Kind behindert ist. Da war es wichtig, dass das Kinderzimmer die Anbindung an das Leben bekommt. Dafür musste der Hauswirtschaftsraum dann weniger barrierefrei sein. Aber es musste auch immer ein Stehplatz für den Rolli vorhanden sein.
Bei Dir wäre jetzt das Bad nicht barrierefrei und mit helfender Hand geeignet. Und viele Türen sind bei Dir so angeordnet, dass man eher vor Schränke läuft als sie besser hinter Türen zu verstecken.
Also: geh da in Dich und mit Dir ins Gericht* oder verrate uns den Grund, damit wir mitdenken können.

Zum Grundriss: Hauswirtschaftsraum und Gäste-WC - Zugänge tauschen wegen Fensterplatzierung WC, also WC nach planunten.
Büro ggf größer. Die eingerichtete Kammer ist und bleibt später ein Kämmerchen, wo dann noch gepennt werden soll?
Ich würde den Flur zu den Privaträumen total einkürzen und von einer „Wohnküche„ aus begehbar machen, also planuntere Wand der Küche weglassen und mal mit dem Raum und Wandscheiben spielen. Da mögen ganz nette Ideen rauskommen (Danwood kann das)
Aber eher würde ich Küche und Büro tauschen.
*Und dann würde ich abwägen, ob statt Doppelgarage nicht noch ebenerdig ein Zimmer für den Papa abfällt bzw. das Grundstück es hergibt, zwei ebenerdige Eingänge zu machen, Kind oder Büro oder SZ nach oben bzw ... gibt es einenKellerbestand oder Hang?.., damit etwas zu spielen.
Im Netz gibt es übrigens gute Bungalows, die anders sind, aber dennoch gut passen würden.
Und Reserveraum kann man gut über der Garage unterbringen, wenn das gewünscht ist. Dann entspannt sich der Wohnraum im OG auch etwas.
Hauswirtschaftsraum/WC hatten wir absichtlich so platziert, damit das WC noch zu unserer Wohnung gehört und der Hauswirtschaftsraum in das Treppenhaus mündet. Auf einem früheren Grundriss war es so wie von dir beschrieben. Aber im Grunde spielt es auch keine Rolle und das mögliche Fenster wäre schon nicht schlecht.
Gast/Büro kann ruhig ein Kämmerchen sein. Unsere Anforderung an den Raum war nur, dass ein Bett und ein Schreibtisch reinpassen sollen. Und dass er nicht zu weit weg von den Wohnräumen ist.
offene Küche: ein Punkt den wir im Vorfeld natürlich diskutiert hatten. Wir haben uns für eine geschlossene Küche entschieden.

Kellerräume sind aktuell vorhanden. Bei tieferem Erdgeschoss wäre die Raumhöhe im Keller aber zu niedirg. Große Menschen können jetzt schon nur geduckt laufen.

Der Reserveraum im aktuellen Plan dürfte durchaus auch ausgebaut werden und zur OG-Wohnung anschließen. Die Idee kam vom BU und hat uns gut gefallen, weil wir davon ausgegangen sind, dass die Wohnung so oben ausreicht. Außerdem konnten wir an der Stelle sparen, weil der Reserveraum nicht ausgebaut wäre.
 
O

Oimelwutz

Ich auch... wahrscheinlich ist das westliche Hinten Gartenland, aber das spielt hier wohl kaum eine Rolle



Ok, dann gehört zb das gemeinsame SZ nach unten und das dazugehörige Bad barrierefrei inkl. rollstuhlfähig und mit Helfers Hand, also recht quadratisch, keine 2,40 in der Länge.

Als erstes würde ich mal von der "Bungalow"-Idee Abstand nehmen. Das heisst nicht, auf Ebenerdigkeit zu verzichten. Aber das EG kann auch als "normal 1-geschossiges Einfamilienhaus" (was Laien gern als 1,5 Geschösser nennen) funktionieren. Dafür natürlich, wie angedacht, Eltern-SZ mit genannten Bad ins EG, für Dich der Wermutstropfen, mit dem Gast/Büro ins DG zu ziehen. Das Kind auch. Warum? Damit die Grundfläche noch eine kleine Einheit für den Senior übrig hat. Das Alter des Mitbewohners hast Du uns mit 62 verraten, aber Alter ist ja relativ und wird auch nicht besser, also bei Einzug 65. Ich würde tatsächlich auf einen Multi-Funktional-Grundriss, also Hauptbereich (Allraum, Küche, SZ und Bad mit Hauswirtschaftsraum), dann ein Anhängsel, welches erst separat ist, dann später ggf zum Hauptbereich geöffnet werden kann (vlt das Worstcase-Szenario: Papa verstirbt, Frau braucht fremde Hilfe, ggf mit ins Haus zu holen) und das Dachgeschoss, welches man zur Not auch autark gestalten kann (ggf dort, wenn Kind außer Haus, dann dort die Hilfe, Papa lebt noch in seinem Apartment)... das alles, weil bei Euch schon diese Barriere-Prognose über Euch steht und der Papa noch 90 Jahre alt werden kann.
Auch alles in L-Form umsetzbar, mit Privat-Außenbereich für das Apartment, ggf Austritt auf dem/diesen Anbau für den oberen Bereich.
Da würde ich mir einen fähigen Architekten holen, der Euch nach Bedarf (und nicht ein Typenhaus von einem Laien geändert) ein Haus plant, welches dann von Eurem Bu gebaut wird.
Ab einem gewissen Alter könnte das Kinderzimmer sicherlich hoch, aber grade in den nächsten ~15 Jahren stelle ich mir das schwierig vor.
Einfach weil das Kinderzimmer für meine Frau nicht mehr erreichbar ist. Das fängt bei alltäglichen Dingen an und endet bei Streitigkeiten. So ein Teenie wird das sicherlich ausnutzen..

Auch das ist ja in gewisser Weise ein "Worst Case": man will sich zum Neunzigsten ja nicht den Umzug ins Seniorenheim schenken, weil es einem zu mühselig geworden ist, in die Mansarde raufzukraxeln.

Logistisch bedeutet das ein Jahr in einer Übergangswohnung.
Für den Übergang haben wir mehrere Optionen. Das kriegen wir gelöst.



Den möblierten Grundriss habe ich im letzten Post dann doch vergessen.. hier kommt er jetzt.
Außerdem mal ein Grundriss, mit dem wir angefangen haben zu überlegen. In der Form leider zu breit für das Grundstück. Ein paar Ecken zu viel hat er auch, aber gut gefallen hat uns die Idee.
grundriss-planung-eines-efh-mit-einliegerwohnung-im-og-430145-1.jpeg

grundriss-planung-eines-efh-mit-einliegerwohnung-im-og-430145-2.jpg
 
O

Oimelwutz

Ich verstehe was du willst. Braucht deine Frau das Büro?
Wieviel Platz benötigt der Senior? Mir wiederstrebt es ihn unter das Dach zu packen. Wenn neu dann richtig.

Ich würde schauen einen Bungalow wie den von Hanse Haus mit Treppe zum Studio DG mit einem Anbau ala Allkauf Haus Prestige 2 V2 zu kombinieren.
Da lieber die Autos unter einen Baum parken.
Im Grunde stimme ich zu. Ideal wären 2 ebenerdige Wohnungen nebeneinander.
Den Allkauf Haus-Anbau finde ich furchtbar
Abgesehen davon wäre es dann doch etwas zu klein in der Form und wie gesagt, von der Garage möchten wir uns eigentlich nicht trennen.

Wo wir bei Allkauf Haus sind: Generation 1 V2 hatte uns auch sehr gut gefallen
 
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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