Grundriss Einfamilienhaus ca. 160qm - Verbesserungsvorschläge?

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11ant

11ant

Wir versuchen es jetzt noch mal ohne Erker und schneiden im EG etwas raus, um so die Außenmaße für die Geschossflächenzahl zu verkleinern.
Im EG Fläche rauszukürzen ist zweischneidig: wegen der Vollgeschossvermeidung im OG (DG).

Bei Erstellung des B-Plans waren dies hier ehemalige Siedlungsgrundstücke mit einer Größe von Minimum 1500qm - da machen so geringe Geschossflächenzahl ja Sinn.
Im Rahmen der Nachverdichtung ist es sowieso schon schwer ein Grundstück über 400qm zu finden,
Das sollte der Gemeinde leicht machen, eine Überschreitung der Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl zuzulassen. Dann kann es allerdings kein "Freisteller" werden (geht aber ohnehin nur in manchen Bundesländern).

@Escroda
Kannst Du hier Licht reinbringen, bevor mit falschen Annahmen spekuliert wird?
Aus seinen Ausführungen in anderen Threads habe ich das übernommen, daß die Flächenberechnungen aus der Zeit des Bebauungsplanes gelten.
 
K

kklk18

@11ant: Freisteller meint ein freistehendes Einfamilienhaus? Im Bebauungsplan wird die offene Bauweise genannt, es ist ja auch ein reines Wohngebiet.
Eine Ausnahme wird die Gemeinde hier nicht zulassen. Die Arbeit machen die sich nicht. Wenn wir es nicht bebauen würden, gibt es 10 andere, die es machen.. Momentan ist echt irre, was hier so abgeht.

Ich bin in einem 110 qm Einfamilienhaus auf 1200qm Grundstück aufgewachsen. Als Kind habe ich dieses nie als "zu klein" wahrgenommen. Wir waren zwar nur zu viert, aber mit 50 qm mehr Fläche (genutzt als 1 Kinderzimmer mehr sowie ein kleines Büro) sollte das doch wohnbar sein
 
kbt09

kbt09

kommt ihr da von der Straße quasi rechts der Grundstücke zu eurem Haus:


Ist der Plan genordet?

Dann würde das Haus doch so liegen?
grundriss-efh-ca-160qm-verbesserungsvorschlaege-283131-1.png
grundriss-efh-ca-160qm-verbesserungsvorschlaege-283131-2.png

Da passen doch dann aber Fenster und Galerie etc. gar nicht .
 
11ant

11ant

Freisteller meint ein freistehendes Einfamilienhaus?
Nein, das meint die Freistellung vom klassischen Bauantragsverfahren (in manchen Bundesländern möglich, wenn keine Abweichungen vom Bebauungsplan gewünscht werden).

Ich bin in einem 110 qm Einfamilienhaus auf 1200qm Grundstück aufgewachsen. Als Kind habe ich dieses nie als "zu klein" wahrgenommen.
Das ändert nichts daran, daß eine Galerie in einem 150 qm "kleinen" Haus relativ überkandidelt ist.
 
Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
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