Grundriss Einfamilienhaus, ~180m², Keller mit Satteldach

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MarcWen

MarcWen

...ok sah auf dem Plan recht schmal aus, konnte es nur abschätzen.

Obwohl du dir damit das Nadelöhr nur verlegst. Ich würde im Eingangsbereich nicht unter 1 Meter Breite gehen. Selbst die wichtigen Zimmertüren 1 Meter Breit.
 
M

Mike12345678901

...ok sah auf dem Plan recht schmal aus, konnte es nur abschätzen.

Obwohl du dir damit das Nadelöhr nur verlegst. Ich würde im Eingangsbereich nicht unter 1 Meter Breite gehen. Selbst die wichtigen Zimmertüren 1 Meter Breit.
Das ginge recht leicht wenn ich auf die 40 cm Schrankbereich bei der südlichen Wand verzichte.
Das könnte passieren aber aktuell wollte ich mir bisserl Sicherheitsabstand für Schuhschrank oder ähnliches lassen.

Alternativ kommt der Küchenplaner mit weniger m² aus. Dann ließe sich das ganze noch bisserl nach Süden verlaengern.
 
kbt09

kbt09

Aber im Prinzip so wie unser Grundriss aktuell ist, einfach aufs Grundstück legen.
Abstand nach Norden (von Garage aus) 5m, nach Westen 2m, nach Osten 3m.
Das ist schon klar ... nur, wie wird Garageneinfahrt realisiert? Keller müsste im Norden ja wie ein Geschoss sein und im Süden quasi im Hang liegen, trotzdem soll Eingang/Garage (Auffahrt?) im EG sein? Es geht halt um die Höhenunterschiede, immerhin 4 m:

Was bedeuten eigentlich die "Bleistiftzahlen" im Höhenplan?
2m Linie ist noch nicht eingezeichnet, da Dachneigung noch nicht endgültig feststeht
Wenn das OG (also Eltern/Kind) ein Vollgeschoss ist und der Kniestock sich dann erst im DG auf reduziert, hast du im OG keine 2m-Linie ... oder, wie ist das zu verstehen?

Rein theoretisch würde ich die Garage eher im Osten ansiedeln. Ist es Pflicht, sie im Westen anzusiedeln oder kann das wie die Firstrichtung aufgehoben werden?
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Küche .. wenn Spülen/Kochen in getrennten Zeilen, dann sollte der Abstand 120 cm nicht überschreiten. Es wird sonst einfach unpraktisch.

Die Dachüberstände sind ganz schön riesig ... Insbesondere vor der Küche .. klar, da soll ein überdachter Sitzplatz entstehen, der nimmt aber eben auch viel Licht in der Küche.

Im Grundriss ergeben sich auch noch andere "Fehler" ... entweder Türen direkt im Winkel zur Wand (Ankleide) oder Fenster (Kinderzimmer), so dass jeweils keine Stellfläche genutzt werden kann. Fenster in den Kinderzimmern halte ich auch für zu gering. Kinderzimmer würde ich auch wohl immer eher gen Süden/Westen ausrichten. Es sind schließlich die Lebensräume der Kinder.

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Grundstücksmaße : 25 m breit und 33 m tief?
 
M

Mike12345678901

Das ist schon klar ... nur, wie wird Garageneinfahrt realisiert? Keller müsste im Norden ja wie ein Geschoss sein und im Süden quasi im Hang liegen, trotzdem soll Eingang/Garage (Auffahrt?) im EG sein? Es geht halt um die Höhenunterschiede, immerhin 4 m:
Das kann ich leider noch nicht genau sagen aber da hast Du schon recht.
Ich persönlich dachte an so eine Art Split Level sprich
  • Garage relativ weit unten
  • ueber zwei Treppenstufen dann in den Eingangsbereich zum WF
  • Wohnzimmer Küche noch mal etwas erhöht, wieder mit ein zwei Treppen erreichbar
Das ist eins unser Probleme, wie im Eingangspost geschrieben.
Wir wissen nicht wie wir den Hang das zu unserem Gunsten nutzen können.

Mal schauen was unser Bauunternehmen mit Planer da heute sagt. Wir haben heute Nachmittag einen Termin dazu.
Was bedeuten eigentlich die "Bleistiftzahlen" im Höhenplan?
Kann ich dir aktuell nicht sagen. Ich frag heute nach.
Höhenaufmaß haben wir in der Form kommentarlos so bekommen.

Wenn das OG (also Eltern/Kind) ein Vollgeschoss ist und der Kniestock sich dann erst im DG auf reduziert, hast du im OG keine 2m-Linie ... oder, wie ist das zu verstehen?
Genauso wäre das, ja. Ich möchte aber wie gesagt ne Abschleppung zur Terrasse und da müssen wir mal schauen wie weit wir da runter können/dürfen - weil ne Abschleppung in 5 m Höhe macht ja keinen Sinn.

Rein theoretisch würde ich die Garage eher im Osten ansiedeln. Ist es Pflicht, sie im Westen anzusiedeln oder kann das wie die Firstrichtung aufgehoben werden?
Ist im Bebauungsplan leider so festgelegt. Firstrichtung dürfen wir ändern. für die Garage brauchts ne begruendete Ausnahmegenehmigung.
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Küche .. wenn Spülen/Kochen in getrennten Zeilen, dann sollte der Abstand 120 cm nicht überschreiten. Es wird sonst einfach unpraktisch.
Ich hab das meiner Frau so mitgegeben, Sie ist am Freitag beim Küchenplaner.

Die Dachüberstände sind ganz schön riesig ... Insbesondere vor der Küche .. klar, da soll ein überdachter Sitzplatz entstehen, der nimmt aber eben auch viel Licht in der Küche.
Das stimmt. Das Lichtband im Westen (Küche) und der Luftraum (Fenster bis fast ganz hoch zur Dachabschleppung) sollte das ausgleichen. Endgueltig festgezurrt ist das aber noch nicht - Größen können sich bisserl ändern.

Im Grundriss ergeben sich auch noch andere "Fehler" ... entweder Türen direkt im Winkel zur Wand (Ankleide) oder Fenster (Kinderzimmer), so dass jeweils keine Stellfläche genutzt werden kann. Fenster in den Kinderzimmern halte ich auch für zu gering. Kinderzimmer würde ich auch wohl immer eher gen Süden/Westen ausrichten. Es sind schließlich die Lebensräume der Kinder.
Türen schau ich mir noch mal an, Danke für den Hinweis.
Die Fenster oben konnte ich nicht endgültig machen, da ich aktuell noch nicht weiss wo (auf welcher Höhe) das Dach aufliegt.
Das klaert sich hoffentlich heute.

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Grundstücksmaße : 25 m breit und 33 m tief?
Jup, 25m breite und 33-35 m tief.


Vielen Dank für deine Zeit, kbt09!
 
Zuletzt bearbeitet:
L

Legurit

Treppe funktioniert schon, ist aber durch den relativ kleinen Radius wirklich gut nur außen zu begehen. Wir haben hier ähnliche Maße. Ist kein K.O. Kriterium, lediglich eine Anmerkung.
 
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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