Grunderwerbsteuer/worauf gilt Steuer? welcher Bauträger MUSS?

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Jochen104

Jochen104

Also meines Wissens laufen die KFW-Programme 153 und 124 (das dürften die für dich relevanten) noch länger. Der Zins kann sich über den Jahreswechsel ändern, ja, aber dass kann er heute oder morgen auch. Ändern kann aber auch genauso bedeuten, dass er noch gesenkt wird (ich glaube aber nicht, dass sich die Konditionen die nächsten Wochen erhöhen oder senken).

Daher würde ich mir jetzt wegen des KfW-Kredites keinen Stress machen
 
D

DerBjoern

Das ist das Datum, wann die letzten KfW Kredite zu diesjährigen Konditionen angenommen werden.

Btw war ich mich heute auf dem Finanzamt informieren. Und es ist wohl so wie beschrieben. Gibt es einen Hausvertrag vor Grundstückskauf, darf man zahlen. Aber auch für danach geschlossene Verträge gibt es eine Möglichkeit der Besteuerung.
Es hat mehr oder weniger mit Glück/Pech zu tun, ob man diesen Fragebogen zugeschickt bekommt oder nicht.
Ich würde dir empfehlen dich von deinem Steuerberater unterstützen zu lassen!
 
nathi

nathi

Die KfW passt eigentlich alle drei Monate ihre Zinsen an, entsprechend der zurückliegenden EZB Zinsentscheidungen. Zum Dezembertermin sollten die Zinsen also sogar noch leicht fallen. Es gilt sowieso der günstigere Zins, wenn es zwischen Beantragung und Genehmigung eine Veränderung gab.
 
Y

ypg

Zum Thema Grunderwerbsteuer hab ich noch Folgendes gefunden:

Grunderwerbsteuer
Die Grunderwerbsteuer beträgt grundsätzlich 3,5 Prozent. Die Bemessungsgrundlage ist das Grundstück, doch werden in der Regel auch das Haus beziehungsweise die Eigentumswohnung hinzugerechnet.

Das ist so, weil es in den letzten Jahren vielfach normal war, Grundstück und Haus aus einer Hand zu erwerben. Diese sogenannten Bauträgermodelle haben zwar für die Käufer Vorteile, denn sie haben nur einen Ansprechpartner bei der Erhebung der Grunderwerbsteuer, allerdings verteuert sich so die Grunderwerbsteuer um etwa 5.000 bis 10.000 Euro - bei teuren Häusern auch deutlich mehr.

Grundstücksverkäufer und Bauträger
Wenn für das Finanzamt nachgewiesen wird, dass der Grundstückskauf separat vom Kaufvertrag erfolgt ist, kann die Grunderwerbsteuer reduziert werden. Das ist nur möglich, wenn der Grundstücksverkäufer und der Bauträger nicht eine gemeinsame Rechtsperson sind oder in keinem rechtlichen Zusammenhang stehen.

Wichtig ist dem Finanzamt, dass der Käufer in seiner Entscheidung unabhängig ist, er also eigenständig zwischen Grundstück und Haus wählen konnte. Es ist auch möglich, dass der Bauträger Verkäufer des Grundstücks und gleichzeitig der Hausbauer ist und trotzdem nur die günstige Grunderwerbsteuer auf das Grundstück anfällt.

Dies ist dann der Fall, wenn der Käufer mindestens drei Angebote für den Hausbau eingeholt und anschließend einen getrennten Bauvertrag mit dem Bauträger geschlossen hat. Voraussetzung dafür ist natürlich, dass dieser das preiswerteste Angebot unterbreitet hat. Das Finanzamt sollte diese Vorgehensweise akzeptieren. Rechtsanwälte mit dem Schwerpunkt Bau(kosten)-Recht helfen in solchen Angelegenheiten.
Autor: Bernhard Metzger, 2009

Gruss Yvonne
 
B

Bauexperte

Guten Morgen Yvonne,

Grunderwerbsteuer
Die Grunderwerbsteuer beträgt grundsätzlich 3,5 Prozent.
Ich weiß, was Du meinst, richtig ist der angegebene Wert leider nicht (was wohl daran liegt, daß der ursprüngliche Beitrag aus 2009 stammt).

In den einzelnen Bundesländern ist die Höhe der zu entrichtenden Grunderwerbsteuer grundsätzlich unterschiedlich; dies deshalb, da es eine Steuer ist, welche von den Bundesländern in Eigenregie - also ohne Zustimmung des Bundes - festgesetzt werden kann.

**Schleswig-Holstein 6,5%
Saarland 6,5%
Berlin 6%
Hessen 6%
Sachsen-Anhalt 5%
Bremen 5%
Thüringen 5%
Niedersachsen 5%
Mecklenburg-Vorpommern 5%
Rheinland-Pfalz 5%
NorDeutsche Reihenhausein-Westfalen 5%
Baden-Württemberg 5%
Brandenburg 5%
Hamburg 4,5%
Bayern 3,5%
Sachsen 3,5%

**Quelle: Statistica

Wobei es zu berücksichtigen gilt, daß NRW zum 01.01.2015 auf 6.5% erhöhen wird. Ich meine mich erinnern zu können, daß BW ebenfalls über eine Erhöhung auf 6.5% nachdenkt.

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
Y

ypg

Ja, natürlich hast du Recht, Martina. Ich hätte den oberen Bereich löschen sollen, da für mich natürlich die untere Aussage als Kernaussage gilt , wie man unschwer feststellen sollte. Gut, dass du es noch mal richtig gestellt hast, bevor andere irritiert werden


Schnelle Antwort von unterwegs
 
Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
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