Grunderwerbsteuerpflicht auf gesamtem Grundstückspreis o.Teile?

4,30 Stern(e) 3 Votes
H

HB-NH2015

Ich hab zwar bisher mit dem "Worst Case" gerechnet aber heute ist unsere Grundstückszuteilung von der Stadt eingetrudelt und darin sind mir folgende Absätze aufgefallen:

####
... beträgt der Kaufpreis 49,95 €/m²

Hierin enthalten sind die Kosten für den Grund und Boden (6,14 €/m²), die umlagefähigen Nebenkosten (11,48 €/m²), der satzungsgemäß anfallende Wasserbeitrag (3,42 €/m² inkl. 7% MwSt.) und Abwasserbeitrag (8,80 €/m²) sowie der Erschließungsbeitrag (20,11 €/m²).

Der Kaufpreis beträgt demnach 31.868.10 €

Die in dem Kaufpreis enthaltenen satzungsgemäß anfallenden Wasser-, Abwasser- und Erschließungsbeiträge unterliegen nicht der Grunderwerbsteuerpflicht gemäß Erlass der Oberfinanzdirektion vom 17.11.1994, da insoweit keine Gegenleistung mit bereits entstandenen Vertragspflichten besteht.
####

Bei meinen vorherigen Recherchen im Internet war ich mir sehr sicher dass die grunderwerbsteuer (6% in Hessen) auf den gesamten Kaufpreis von 49,95 €/m² fällig wird.

Nach dieser Formulierung der Stadt wären aber ja gerade mal 6% von 17,62 €/m² ans Finanzamt fällig.

Wäre für uns immerhin eine Ersparnis von gut 1.200€

Grundstück wird sowieso gekauft und die Steuer muss genommen werden wie sie fällig ist aber vielleicht hat ja jemand schonmal was von diesem Thema gehört, vll ist das auch nur eine regionale Eigenart!?
 
EFHNI

EFHNI

Habe das bisher auch immer so verstanden, dass die grunderwerbsteuer auf den gesamten Grundstückspreis fällig wird.
Aktuell hat aber ein Arbeitskollege hier in der Nähe ebenfalls ein Grundstück gekauft und im notariellen Kaufvertrag war eine ähnliche Passage.
Er hat tatsächlich nur die grunderwerbsteuer auf den verminderten Betrag zahlen müssen.
Tippe auch eher darauf, dass das regional so gehandhabt wird, sonst wären doch überall die Kaufverträge so ausgelegt?!
 
H

HB-NH2015

Ok dann bin ich mal gespannt ob das auch in unserem Vertragsentwurf stehen wird.
Der sollte uns in den nächsten 2 Wochen zugehen.

Der Notar hat ja auch das gleiche Anschreiben wie wir bekommen und weiss also um diese Formulierung der Stadt.
 
Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3127 Themen mit insgesamt 42348 Beiträgen


Ähnliche Themen
Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben