Grundbucheintrag Abt II: beschränkte persönliche Dienstbarkeit

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J

jj-siegen

Hallo zusammen,
wir haben einen Grundstückskaufvertrag vorliegen und haben zu einem Punkt noch offene Fragen:
Es handelt sich um ein Grundstück in einem Neubaugebiet. Die Erschließungsarbeiten (Straßenbau, Beleuchtung, Ausgleichsflächen…) laufen noch. Im Grundbuch ist zu Lasten des Grundstücks in Abt II eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die Stadt eingetragen, die dieser das Recht einräumt, das Grundstück für Aufschüttungen, Abgraben und Stützmauern in Anspruch zu nehmen und zu dem Zweck auch zu betreten. Im Übrigen ist das Grundstück unbelastet.
Laut unseres Notars ist so etwas im Neubaugebiet wohl üblich um die Erschließung zu ermöglichen und laut seiner Aussage unproblematisch. Die Stadt konnten hier keine klare Aussage treffen wie die genaue Nutzung aussieht.

Da ich über Google und die Suchfunktion nichts zu diesem Thema gefunden habe, wollte ich hier einfach mal fragen ob Ihr auch derartige Erfahrungen gemacht habt oder hierzu etwas sagen könnt.

Vielen Dank!
 
F

Fuchur

Ganz normal. Haben wir auch, da die Kabel der Straßenbeleuchtung an unserem Grundstücksrand liegen.
 
Zuletzt aktualisiert 23.04.2024
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