Ich kenne keine Schulden die nach 20 Jahren nicht verjährt wären. Das gilt zumindest für den 1 Abzug. der 2. Teil ist noch nicht fällig. Da die Bank aber die Voraussetzung für die Fälligkeit nicht mehr erfüllen kann , sind sie praktisch auch verjährt. Laienmeinung!Hast du dich rechtlich beraten lassen? Oder ist das nur deine persönliche Meinung bezüglich der Verjährung?
die Bank war die Bayrische Vereinsbank die mit der Bay. Hypotheken und Wechselbank zur Hypovereinsbank fusioniert hat, dann von der Unicredit aufgekauft wurde und dann ein Teil in die Hypo Real Estate und in eine Bad Bank ausgegliedert wurde.Dumme Frage: Welchen Auftrag soll der TE einem dritten Notar geben? Die Grundschuld ist für eine Bank eingetragen. Diese Bank muss eine Löschungsbewilligung erteilen - im Rahmen des ehemaligen Kaufvertrags. Wende Dich an den Notar, der damals den Kauf beurkundet hat. Im Kaufvertrag sollte doch die Lastenfreistellung in Erfüllung gewisser Auflagen (die Du allerdings nie erfüllt hast) vereinbart sein. Er hat damals Geld dafür erhalten und soll sich gefälligst darum kümmern.
P.S. Der TE hat sehr naiv gehandelt, da er sich nie gekümmert hat. Das fällt ihm im Zweifel jetzt auf die Füße. Vielleicht erfahren mir Banknamen und können helfen?
Da sag ich nur § 197 (es gibt durchaus einige die 30 Jahre Frist haben). Unabhängig davon gibt können kürze Fristen gehemmt, etc werden also.Ich kenne keine Schulden die nach 20 Jahren nicht verjährt wären.
wäre der Gang zu einem Anwalt das beste.Woher weiß ich bei welchem Teil der damaligen Bank die nicht gelöschte Grundschuld liegt und wie kann ich sie löschen lassen ohne die 2 Raten zu bezahlen.
ist übrigensBayrische Vereinsbank