Grenzbebauung Garage mittlere Wandhöhe

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T

Tonkammer

Hallo zusammen,

wir planen aktuell ein Einfamilienhaus mit Doppelgarage in Bayern zu bauen.
Das Grundstück ist ein Hanggrundstück wodurch wir nur mit 2 Geschossen ( Erd- und Gartengeschoss) bauen möchten. Die Garage ist direkt an das Haus gebaut, und soll im Untergeschoss als Lager und Werkstatt genutzt werden.
Da das Grundstück relativ schmal ist möchte ich die Doppelgarage direkt auf die Grenze bauen.

Lt. Bebauungsplan ist eine offene Bauweise sowie die Grenzabstände sind lt. Art 6 BauBO festgesetzt.

Und hier nun unser Problem:
Abs. 6 BauBo -
In den Abstandsflächen eines Gebäudes sowie ohne eigene Abstandsflächen sind, auch wenn sie nicht an die Grundstücksgrenze oder an das Gebäude angebaut werden, zulässig
1.
Garagen einschließlich deren Nebenräume, überdachte Tiefgaragenzufahrten, Aufzüge zu Tiefgaragen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Gesamtlänge je Grundstücksgrenze von 9 m, ...


Wie ich das sehe sind die 3m Höhe, gemessen ab natürlichem Gelände, fast schon mit dem Untergeschoss erreicht, sodass ich die eigentliche Garage nicht darauf setzen darf.

Mit den Nachbarn habe ich gesprochen er hätte kein Problem damit. Ich habe argumentiert, dass ich ein Flachdach baue, damit wir uns nochmals 2,5m sparen. Das fand er gut.

Die Gemeinde möchte dass ich eine inoffizielle Bauvoranfrage stelle - mit Begründung warum ich so bauen will. Die Dachform (Flach statt Satteldach) bekomme ich argumentiert, aber wie komme zu meiner fast 6m hohen Wand?
Wenn ich nur eine 3m hohe Garage bauen würde und ein Satteldach darauf platzieren würde, hätte der Nachbar die gleiche Wandhöhe an der Grenze.... und das wäre zulässig.

Ich danke euch vorab schon für eure Mithilfe.


Grenzbebauung 2.PNG


Nachbargrundstück mit theoretischer Garage

Grenzbebauung-Garage-mittlere-wandhoehe-329434-1.png


Grenzbebauung 1.PNG


Auszug aus dem Bebauungsplan
Grenzbebauung 4.PNG
 
E

Escroda

Mit den Nachbarn habe ich gesprochen er hätte kein Problem damit.
Dann ist es auch kein Problem für Dich. Nach Art. 6, Absatz 2, Satz 3 reicht die schriftliche Nachbarzustimmung gegenüber der Bauaufsichtbehörde. Dafür gibt es das Formblatt Abstandsflächenübernahme und ein zugehöriges Erläuterungsblatt. Einfach mal Suchmaschine - Abstandsflächenübernahme Bayern - bemühen. Wäre nur zu prüfen, ob der Abstand des Nachbarhauses das zulässt. Es ist ja nicht nur die Höhe, auch eine Feuerstätte auf der Grenze löst Abstandsflächen aus.
Die Gemeinde möchte dass ich eine inoffizielle Bauvoranfrage stelle
Was ist das denn? Manchen Behördenmitarbeitern fallen auch die tollsten Sachen ein.
 
T

Tonkammer

Danke für deine Antwort. Ich habe mit dem Landratsamt gesprochen und der Herr meinte auch sofort dass der Nachbar was abtreten kann - allerdings sagte sein schlaues Programm dass er nichts abtreten kann da er mit 3m Abstand zur Grenze gebaut hat.
Kann er dann noch was abgeben?
 
E

Escroda

Besorge Dir einen Auszug aus der Liegenschaftskarte, leih' Dir ein Nivelliergerät und mach' einen Höhenplan. Dann machst Du einen Termin beim Landratsamt und stellst deine Pläne dem Mitarbeiter persönlich vor. Mach' Dir Notizen und fertige ein Gesprächsprotokoll an. Das wäre meine Interpretation von "inoffizieller Bauvoranfrage".
Noch besser: Sprich die Planung mit einem erfahrenen Architekten durch. Hier gibt es so viele planungs- und bauordnungsrechtliche Fallstricke, die kann man hier auf dem Marktplatz gar nicht diskutieren.
Kann er dann noch was abgeben?
Nein.
Vielleicht kann man Punkt 4. der texlichen Festsetzungen so auslegen, dass talseitig gelegene Garagen, die ansonsten die Privilegierungskriterien erfüllen, trotz 3m Höhenüberschreitung keine Abstandsflächen auslösen. Dann darf aber im 3m-Abstand keine Werkstatt und keine Heizung untergebracht sein. Aber wie gesagt, das kann nur im persönlichen Gespräch geklärt werden oder vom ortskundigen Planer beurteilt werden.
Da das Grundstück relativ schmal ist
Jo, 22m! Bei uns baut man da drei Reihenhäuser 'darauf. Die Notwendigkeit von Abweichungen und/oder Befreiungen kann ich nicht erkennen.
 
T

Tonkammer

Vielen Dank für deine Antwort.
Das Gelände haben wir schon vermessen. Das mit den Privilegierungskriterien ist ja spannend. Eine Heizung kommt nicht unter die Garage, lediglich der PellettBunker.
Ich spreche noch mal mit dem zuständigen Beamten ob wir das irgendwie gebacken bekommen.

Danke auf jeden Fall für eure Ideen und Anregungen.
 
Zuletzt aktualisiert 19.03.2024
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