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ᐅ Grenzbebauung Garage an einer anderen Grundstücksecke

Erstellt am: 02.04.16 22:04
P
partyarti
Hallo liebe Forum-Mitglieder,

bezüglich der Garagen Grenzbebauung in Niedersachsen habe ich mir nun einiges durchgelesen, 9mx6m x3m etc. ist mir nun glaube ich klar geworden. Wie sieht es aber mit der Position der Garage auf dem Grundstück aus? darf ich mir eine beliebe Ecke auswählen? Im Bebauungsplan ist nichts davon erwähnt, dass die Garage auf einer bestimmten Position (zB der Einfahrt) stehen muss.
Ich habe mal ein Bild mit hochgeladen. Es handelt sich um das Grundstück 43. Laut Plan ist die Garage südlich des Grundstücks direkt neben der Garage des südlichen Nachbars eingezeichnet. Mir würde es besser passen, wenn die Garage in der Nord-West Ecke (rotes Rechteck eingezeichnet) stehen würde. Kann mir einer sagen, ob das erlaubt ist?

Gruß
Arthur

Luftbild eines Grundstücksplans mit nummerierten Parzellen, Straßen und Grünflächen.
Y
ypg
06.04.16 22:22
partyarti schrieb:

Hihi.... ja, sieht komisch aus, so zusammengebaut
Was ich meine: ich sehe jede Gartenseite von seiner positiven Seite. Auch Schattendasein im Norden ist dazu gut, den Komposter zu setzen oder die Wäsche zu trocknen. Im Osten ist die Morgenterrasse und das Kräuterbeet gut aufgehoben, im Westen will man den Sonnenuntergang sehen. Im Süden ist (fast) immer Sonne. Wer braucht schon eine übergrosse Rasenfläche im Süden? So sollte jeder Denken lernen.

Nur hast Du viel Wert in den ersten Posts auf Deinen Südgarten gelegt, das beisst sich nun mit Deinen Vorschlägen. Ich persönlich würde trennen: zum einen Fensterfläche, wo Licht in das Haus fällt, zum anderen einen Platz wo man sich im Garten aufhält. Das muss nicht gleich sein, kann man aber wunderbar mit einem gelungenen Grundriss kombinieren!