Hallo liebe Forum-Mitglieder,
bezüglich der Garagen Grenzbebauung in Niedersachsen habe ich mir nun einiges durchgelesen, 9mx6m x3m etc. ist mir nun glaube ich klar geworden. Wie sieht es aber mit der Position der Garage auf dem Grundstück aus? darf ich mir eine beliebe Ecke auswählen? Im Bebauungsplan ist nichts davon erwähnt, dass die Garage auf einer bestimmten Position (zB der Einfahrt) stehen muss.
Ich habe mal ein Bild mit hochgeladen. Es handelt sich um das Grundstück 43. Laut Plan ist die Garage südlich des Grundstücks direkt neben der Garage des südlichen Nachbars eingezeichnet. Mir würde es besser passen, wenn die Garage in der Nord-West Ecke (rotes Rechteck eingezeichnet) stehen würde. Kann mir einer sagen, ob das erlaubt ist?
Gruß
Arthur
bezüglich der Garagen Grenzbebauung in Niedersachsen habe ich mir nun einiges durchgelesen, 9mx6m x3m etc. ist mir nun glaube ich klar geworden. Wie sieht es aber mit der Position der Garage auf dem Grundstück aus? darf ich mir eine beliebe Ecke auswählen? Im Bebauungsplan ist nichts davon erwähnt, dass die Garage auf einer bestimmten Position (zB der Einfahrt) stehen muss.
Ich habe mal ein Bild mit hochgeladen. Es handelt sich um das Grundstück 43. Laut Plan ist die Garage südlich des Grundstücks direkt neben der Garage des südlichen Nachbars eingezeichnet. Mir würde es besser passen, wenn die Garage in der Nord-West Ecke (rotes Rechteck eingezeichnet) stehen würde. Kann mir einer sagen, ob das erlaubt ist?
Gruß
Arthur
P
partyarti04.04.16 18:19Dirk Grafe schrieb:
Die Garage wirst Du 50 Jahre lang verfluchen oder spätestens am dritten Tag nicht mehr benutzen. Oder ist Dir nicht klar, dass Du dann jeden morgen rückwärts um die Ecke musst oder aber abends rückwärts rein und dann um die Ecke in die Garage. Oder jedes Mal Wenden in 18 Zügen in der Nord-Ost-Ecke!?
Stell die Garage an die östliche Grenze, alles andere ist Wahnsinn, es sei denn, Du kaufst noch 5-10m Grundstück östlich dazu.
MfG
Dirk Grafedu hast Recht, ich werde mir was anderes überlegen müssen.
Ich würde auch die Garage an die östliche oder südliche (wo auch durch Zeichnung angeregt) Grundstücksgrenze setzen.
Mich irritiert etwas der Grundriss... Ich würde die kurze Seite des Hauses nordsüdlich ausrichten, Eingang Rtg Osten. Mit der Garage im Osten ergibt sich dann eine schöne Eingangsecke und Vorhof, die Terrasse wäre südwestlich ausgerichtet.
Mich irritiert etwas der Grundriss... Ich würde die kurze Seite des Hauses nordsüdlich ausrichten, Eingang Rtg Osten. Mit der Garage im Osten ergibt sich dann eine schöne Eingangsecke und Vorhof, die Terrasse wäre südwestlich ausgerichtet.
P
partyarti04.04.16 20:51ypg schrieb:
Ich würde auch die Garage an die östliche oder südliche (wo auch durch Zeichnung angeregt) Grundstücksgrenze setzen.
Mich irritiert etwas der Grundriss... Ich würde die kurze Seite des Hauses nordsüdlich ausrichten, Eingang Rtg Osten. Mit der Garage im Osten ergibt sich dann eine schöne Eingangsecke und Vorhof, die Terrasse wäre südwestlich ausgerichtet.
meinst du das in etwa so?P
partyarti04.04.16 23:06Ähnliche Themen