Grenzbebauung Doppelgarage/Carport 6x9m Niedersachsen

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H

Häusle77

Hallo,

wir möchten bei unserem Neubauvorhaben gerne eine Doppelgarage oder einen Doppel-Carport mit Schuppen mit direktem Zugang zum Haus errichten.

Wie ist das in Niedersachsen? 6x9m Grenzbebauung sind doch ohne Zustimmung des Nachbarn erlaubt, oder?

Ich meine aber von Max. 36qm nutzbarer Fläche gehört zu haben, bei 6x9m wären es ja deutlich zu viel.

Was stimmt denn nun?
 
D

DG

Hallo Haus,

Wenn ich das auf die Schnelle richtig blicke gibt es also zwei begrenzende Faktoren: einerseits die Gesamtfläche von 36m² als auch die 9m zu einer Grenze.

Weicht man davon ab bzw. geht darüber hinaus, benötigt man eine entspr. Genehmigung. Wichtig dabei: wenn die Garage nicht auf der Grenze steht und den Mindestabstand einhält (idR 3m), dann kann man auch größer bauen, ohne den Nachbarn einbeziehen zu müssen.

Antwort ohne Gewähr.

MfG
Dirk Grafe
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
T

torsan

Hey!
Endlich kann ich auch mal was beantworten!

Wir setzen eine 9x6 m Garage direkt auf die Grenze. Die 9m-Seite ist auf der Grenzee zum Nachbarn.
Bauantrag ist genehmigt, muss/sollte also alles rechtens sein. Niedersachsen, LH Hildesheim.

Grüßchen
 
H

Häusle77

Hallo,
was ich nicht verstehe: 9x6m aber Max. 36m2 ist doch ein Widerspruch in sich. Wie dick müssen dann die Mauern sein? Wie ist das dann beim Carport und einem Schuppen hinten dran?
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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