Grenzbebauung Carport

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H

Heidi1965

Wir haben ein altes kleines Haus abreißen lassen und einen größeren Neubau mit 9 m langem Carport als Grenzbebauung beantragt. Die Genehmigung liegt vor. Jetzt meint der Nachbar - neben dem Carport - wir müssten noch eine Vereinbarung mit ihm treffen. Schließlich müsste bei ihm eine Baulast eingetragen werden. Auf seiner Seite ist keine Grenzbebauung sondern nur Garten. Wie ist es rechtlich?
 
S

sebisanu

Ich würde sagen, dass wenn ihr eine Genehmigung vom Bauamt habt, dann ist es durch. Falls so eine Vereinbarung notwendig gewesen wäre, hättet ihr die Genehmigung nicht bekommen und das Bauamt hätte euch informieren müssen. So war bei uns zumindest der Fall....
Ich verstehe nicht so ganz warum muss bei ihm eine Baulast eingetragen werden.
Frag mal einfach beim Bauamt nach.
 
N

NatureSys

Da bedarf es keiner Baulast, zumindest, wenn ihr die vorgegebenen Höhen des Carports einhaltet.
 
seat88

seat88

Wenn die Genehmigung vorliegt ist alles in Ordnung, dein Nachbar will nur wichtig tun. Eintragung bei ihm ist bei Genehmigung nicht notwendig.
 
Zuletzt aktualisiert 23.04.2024
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