Grenzbebauung bei offener Bauweise - Nachbarzustimmung nötig?

4,30 Stern(e) 3 Votes
E

EdStark

Hi Experten,

ist eine Zustimmung der Nachbarn notwendig, wenn ich eine 9m Garage auf der Grenze baue? Laut Bebauungsplan ist eine offene Bauweise vorgeschrieben. Laut kurzer Recherche sind hier Nebenbauten wie Garagen ausgenommen.

Danke für eure Erleuchtung.
 
O

Obstlerbaum

Schau Dir Deine Landesbauordnung an. In BW darf man z.B. ohne Ausnahmegenehmigung nur 25qm Schnittfläche direkt an der Grenze bauen. Eine 9m lange Garage dürfte also Nichtmal 2,80 hoch sein.
 
E

EdStark

In der Niedersächsische Bauordnung finde ich nichts zur offenen Bauweise.
Paragraph 22 beschreibt die Offene Bauweise allerdings wird von Häusern gesprochen, von Garagen keine Spur. Daraus schließe ich dass bei Garagen nichts zu beachten ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
O

Obstlerbaum

Das ist im Anhang - Verfahrensfreie Baumaßnahmen geregelt. Für Garagen wird dort noch auf §62 verwiesen, etwas verwirrend strukturiert und formuliert das ganze...
 
A

Alex85

Obstlerbaum kommt aus BW, EdStark aus HE und ihr diskutiert die Bauordnung auf Niedersachsen?
Dann mal viel Erfolg.

s. Wikipedia Definition "offene Bauweise".
 
Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3127 Themen mit insgesamt 42347 Beiträgen


Ähnliche Themen
Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben