Glyphosat vom Nachbarn. Spritzgrenzen zu Wohnbebauung

4,40 Stern(e) 5 Votes
kaho674

kaho674

Wir haben einen Bauern als Nachbarn. Der lässt sein Land mit Glyphosat besprühen. Nun ist davon ca. 1m über die Grenze auf unserem Rasen gelandet. Gesamt über etwa 5m Breite. Natürlich ist der Rasen hin. Ok, den kann ich neu säen. Könnte jetzt auch 5 Euro für 3 Saat-Körner verlangen - aber das ist nicht mein Problem.
Was mich echt ärgert, ich hasse dieses Zeugs. Ich will es nicht in meiner Nähe und schon gar nicht in meinem Boden. Kann ich den Nachbarn theoretisch zwingen, den Boden abzutragen und zu ersetzen?
 
W

winnetou78

Ich glaube schon , aber was nützt dir das , dort wo du wohnst bist du je trotzdem davon umgeben .
 
B

Bau-Schmidt

Schaue dir das mal an.

Diese hat das BVL nun aktualisiert (BVL 16/02/02 vom 27. April 2016) und im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Das bedeutet, es sind nun größere Abstände einzuhalten – und zwar bei Pflanzenschutzmittelanwendungen

  • in Flächenkulturen: 2 Meter und
  • in Raumkulturen: 5 Meter.
Die genannten Mindestabstände sind von den Anwendern einzuhalten zu

  • Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind (§17 Pflanzenschutzgesetz);
    hierzu gehören insbesondere öffentliche Parks und Gärten, Grünanlagen in öffentlich zugänglichen Gebäuden, öffentlich zugängliche Sportplätze einschließlich Golfplätze, Schul- und Kindergartengelände, Spielplätze, Friedhöfe sowie Flächen in unmittelbarer Nähe von Einrichtungen des Gesundheitswesens;
  • Grundstücken mit Wohnbebauung und privat genutzten Gärten als auch
  • zu unbeteiligten Dritten, die z. B. Wege an den behandelten Fläche nutzen.
Die Mindestabstände sind zu Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind, zu Grundstücken mit Wohnbebauung und privat genutzten Gärten auch dann zu beachten, wenn sich zum Zeitpunkt der Anwendung dort keine Personen aufhalten.
Bei benachbarten Wegen in der Flur muss der Abstand nicht generell eingehalten werden. Es ist ausreichend, wenn der Anwender bei Anwesenheit von z.B. Fußgängern, Radfahrern anhält, die Spritzarbeiten unterbricht und wartet, bis diese Personen weit genug entfernt sind. Anschließend können die Spritzarbeiten fortgesetzt werden.
 
Nordlys

Nordlys

Nun sin zwei oder fünf Meter bei etwas Wind nichts. Fotos machen vom kaputten Rasen, dem Landwirt zeigen. Da mit ihm zur Einigung kommen, dass da nicht wieder passiert. Spritzen an sich darf er, somit nicht ideologisch werden, was Dir leider nicht leicht fällt. Du sollst ihn nicht bekehren, sondern Dein Gras schützen.
Sollte das Gespräch nicht fruchten, Anzeige. Das ist aber nicht der erste Weg, nur der Notbehelf.
Wenn Du biobio leben willst, darfst Du da am Feldsaum nicht bauen. Selbst wenn er Gensaatgut sät, musst Du das akzeptieren. Karsten
 
Zuletzt aktualisiert 18.04.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3127 Themen mit insgesamt 42341 Beiträgen


Ähnliche Themen
Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben