gilt Baulinie auch für Mauer / Einfriedung?

4,20 Stern(e) 5 Votes
M

MODERATOR

Hallo Dieter,
Als Definition für Baulinie fand ich: "Definiert den Abstand, den ein Neubau gegenüber Verkehrsflächen und öffentlichen Anlagen zu wahren hat."
Da die Bauvorschriften in der Schweiz nicht nur von Kanton zu Kanton, sondern auch von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein können, wäre es das beste, diesbezüglich bei der Gemeinde nachzufragen.
 
D

dieter124-1

Hallo Hertweck

Danke.
Neubau bezieht sich in der Definition also auf Hauptbauten (=Gebäude).

Viele Grüsse
Dieter
 
M

MODERATOR

Hallo nochmal, davon gehe ich aus; aber sicherer wäre es schon, bei der Gemeinde nachzufragen.
 
Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung gibt es 51 Themen mit insgesamt 283 Beiträgen


Ähnliche Themen
Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben