Folgende Situation: Wir bauen mit einem Bauträger, nennen wir ihn mal der Einfachheit halber Röhrich.
Dieser hat für die Elektroarbeiten an der Baustelle einen lokalen Fachbetrieb, nennen wir diesen Habicht, beauftragt.
Der Bauträger erlaubt dem Kunden freie Hand bei der Elektroplanung, man kann jeden Schalter/Dose so platzieren wie man es für richtig Geld, gegen entsprechenden Aufpreis natürlich.
Nun haben wir von der Fa. Röhrich vor einigen Wochen einen Brief bekommen, dass die Gewerke soweit fertig sind und wir ab Mitte Juni mit unseren Eigenleistungen wie Boden und Wanddekoration im Haus anfangen können.
Allerdings kommt die Fa. Habicht bei der Beseitigung der Mängel in der Elektroinstallation nicht nach und solange können wir entsprechend nicht mit unseren Leistungen beginnen.
Bislang hatten wir Dosen die vor der Installation der Trockenbauwand gesetzt wurden und dieser im Weg stehen, diese müssen entsprechend geändert werden, fehlende Dosen, Starkstromkabel dort gesetzt wo die Kernbohrung hin kommt und noch einiges mehr.
Der Bauleiter ist entsprechend informiert und vertröstet uns jede Woche dass es in den kommenden Tagen gemacht wird. Die Fa. Habicht ist auch vor Ort, allerdings wird dann immer nur an einer Stelle was gemacht (und das auch teilweise nicht korrekt) und der Rest beiseite gelassen.
Gibt es eine rechtliche Handhabe von Kundenseite hier etwas zu machen? Für die Änderungswünsche haben wir dem Elektriker schon den vollen Betrag in Vorkasse geleistet, daher können wir leider keine Zahlungen mehr verweigern.
Dieser hat für die Elektroarbeiten an der Baustelle einen lokalen Fachbetrieb, nennen wir diesen Habicht, beauftragt.
Der Bauträger erlaubt dem Kunden freie Hand bei der Elektroplanung, man kann jeden Schalter/Dose so platzieren wie man es für richtig Geld, gegen entsprechenden Aufpreis natürlich.
Nun haben wir von der Fa. Röhrich vor einigen Wochen einen Brief bekommen, dass die Gewerke soweit fertig sind und wir ab Mitte Juni mit unseren Eigenleistungen wie Boden und Wanddekoration im Haus anfangen können.
Allerdings kommt die Fa. Habicht bei der Beseitigung der Mängel in der Elektroinstallation nicht nach und solange können wir entsprechend nicht mit unseren Leistungen beginnen.
Bislang hatten wir Dosen die vor der Installation der Trockenbauwand gesetzt wurden und dieser im Weg stehen, diese müssen entsprechend geändert werden, fehlende Dosen, Starkstromkabel dort gesetzt wo die Kernbohrung hin kommt und noch einiges mehr.
Der Bauleiter ist entsprechend informiert und vertröstet uns jede Woche dass es in den kommenden Tagen gemacht wird. Die Fa. Habicht ist auch vor Ort, allerdings wird dann immer nur an einer Stelle was gemacht (und das auch teilweise nicht korrekt) und der Rest beiseite gelassen.
Gibt es eine rechtliche Handhabe von Kundenseite hier etwas zu machen? Für die Änderungswünsche haben wir dem Elektriker schon den vollen Betrag in Vorkasse geleistet, daher können wir leider keine Zahlungen mehr verweigern.
ypg schrieb:
Förmliche Mängelrüge mit korrekter Fristsetzung!Hinweis auf Regress für weitere Verzögerungen nicht vergessen.ypg schrieb:
Hat der Bauträger Dir das Haus auf Dein Grundstück gebaut oder hast Du das Grundstück mutgekauft von ihm?Ich denke, hier ist es tatsächlich ein BT.https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
ypg schrieb:
Hat der Bauträger Dir das Haus auf Dein Grundstück gebaut oder hast Du das Grundstück mutgekauft von ihm?Komplettes Haus inkl. Grundstück.
REH63110 schrieb:
Komplettes Haus inkl. Grundstück.ok, das ist natürlich blöd, weil nur die Abnahme zählt. Ist ja schon ein Entgegenkommen mit der EL, aber das nützt nichts, wenn man nichts machen kann, wenn die Gewerke nicht mitmachen
H
HilfeHilfe27.06.20 22:35Mal den Handwerker direkt angequatscht ?!