Hallo Gemeinde
Laut bebauungsplan B unseres Grundstückes ist es nur erlaubt ein Walmdach oder ein satteldach mit 25 - 45 Grad Neigung zu bauen.
Traufhöhe 4,70 m
Wir hätten gerne etwas moderneres was sich leicht von der Masse abhebt.
Gehört ein sowas wie auf dem Foto unten definitiv zu einem Satteldach oder zu einem Pultdach ??
Danke
Viele Grüße

Laut bebauungsplan B unseres Grundstückes ist es nur erlaubt ein Walmdach oder ein satteldach mit 25 - 45 Grad Neigung zu bauen.
Traufhöhe 4,70 m
Wir hätten gerne etwas moderneres was sich leicht von der Masse abhebt.
Gehört ein sowas wie auf dem Foto unten definitiv zu einem Satteldach oder zu einem Pultdach ??
Danke
Viele Grüße
W
wadenkneifer15.05.14 20:54Naja, Satteldach und Walmdach sind ja eigentlich auch recht eindeutig definiert. Und die werden sich schon was überlegt haben, warum sie keine Pultdächer wollen. Stört den Anblick des Ortsbildes oder so...
Ähnliche Themen