Hallo,
ich habe eine Sanitärfirma beauftragt, mit Leitungsverlegung und im Anschluss den Einbau von Sanitärobjekten (WC,Waschbecken,Bad etc.). Die Sanitärobjekte haben wir selbst gekauft und vereinbart gehabt das der Sanitärer diese verbaut.
Nun haben wir diese online bestellt und der Sanitärer hat diese ausgepackt und verbaut. Bei der Abnahm sind uns Kratzer aufgefallen, welche der Sanitärer uns nicht mitgeteilt hat. Dieser ist sich sicher, dass er diese nicht verursacht hat.
Wir möchten diese gerne ersetzt haben vom Sanitärbetrieb da er auch alles ausgepackt hat. Wer trägt die Haftung nun dafür.
ich habe eine Sanitärfirma beauftragt, mit Leitungsverlegung und im Anschluss den Einbau von Sanitärobjekten (WC,Waschbecken,Bad etc.). Die Sanitärobjekte haben wir selbst gekauft und vereinbart gehabt das der Sanitärer diese verbaut.
Nun haben wir diese online bestellt und der Sanitärer hat diese ausgepackt und verbaut. Bei der Abnahm sind uns Kratzer aufgefallen, welche der Sanitärer uns nicht mitgeteilt hat. Dieser ist sich sicher, dass er diese nicht verursacht hat.
Wir möchten diese gerne ersetzt haben vom Sanitärbetrieb da er auch alles ausgepackt hat. Wer trägt die Haftung nun dafür.
C
chand198629.06.24 03:15xvegaz_ schrieb:
Was ist mit dieser Regelung? Fällt die hier nicht?Selbst wenn, was ich wie @nordanney nicht mal sehe: Welchen Mangel muss hier der Auftragnehmer anzeigen? Hast du ihn explizit angewiesen, wie genau die Ware beschaffen sein muss? Du hast ja nie selbst kontrolliert offensichtlich. Du hättest auch besonders günstig B-Ware besorgt haben können.Neben Baugesetzbuch und VOB bin ich ja Fan von VVA (Vorrangige Verstandsanwendung): Wenn ich was kaufe, gucke ich mir das vor Verwendung, in diesem Fall Einbau an.
xvegaz_ schrieb:
Was ist mit dieser Regelung? Fällt die hier nicht?Bitte das nächste mal die Quelle angeben. (Hier: Bosy-online)