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ypg
So wie der Durchmesser des Fallrohres Deiner Toilette ;)Wie wird es ohne der Berechnung gewährleistet? Etwa durch Einschätzung, nach dem Gusto " passt scho..." ;-)
So wie der Durchmesser des Fallrohres Deiner Toilette ;)Wie wird es ohne der Berechnung gewährleistet? Etwa durch Einschätzung, nach dem Gusto " passt scho..." ;-)
das ist ja schön, nur von welchem Standard in welchem Jahrhundert geht denn dein GU aus? Und wäre KfW70 überhaupt noch zulässig? (wann ist genehmigt worden?) Und selbst wenn er evtl. den Standard übertreffende Materialien verbaut, verbaut er diese auch korrekt ohne Wärme- bzw. Kältebrücken?Also mein GU sagt, dass die verwendeten Materialien den Standard übertreffen und er daher keine Berechnung macht und dies Aufgabe des Architekten ist. Das glaube ich ihm sogar und auch mein Laienwissen sagt mir, dass unser Haus eher Richtung KFW55 als KFW70 wird.
Trotzdem, wenn jemand mal ankommt und den Beweis sehen möchte, haben wir halt nix. Daher haben wir es jetzt eben in Auftrag gegeben.
Du wirst es wahrscheinlich nicht glauben, aber auch der erforderliche Rohrdurchmesser wird durch eine DIN-Norm (DIN 1986) geregelt ;-)So wie der Durchmesser des Fallrohres Deiner Toilette ;)
Da hat er möglicherweise sogar Recht, denn die Planung obliegt nun mal dem Architekten....
dies Aufgabe des Architekten ist.
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Eben! Aber das Rohr wird nicht extra beantragt, noch gibt es eine Berechnung im Bauantrag, weil es einer DIN unterliegt.Du wirst es wahrscheinlich nicht glauben, aber auch der erforderliche Rohrdurchmesser wird durch eine DIN-Norm (DIN 1986) geregelt ;-)