Gaubenbau Doppelhaushälfte, Holzkonstruktion, Nachbarschaftstreit

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H

Hausveränderung

Als Besitzer einer Doppelhaushälfte möchte ich eine Gaube errichten, die mit einer Grenze auf der Mauer der gemeinsamen Hausmauer abschließt. Mein Architekt hat bereits einen Bauantrag vorbereitet, der beim Bauamt eingereicht werden soll. Es handelt sich hierbei um eine Holzkonstruktion. Kann der Nachbar -selbst nach Genehmigung durch das Bauamt- nachträglich Einwände geltend machen, dass der Gaubenabschluss, der auf der gemeinsamen Hauswand endet, in einer feuerfesten Ausführung (gemauerte Wand) gestaltet werden muss?
Der Nachbar hat bereits eine Gaube, die jedoch ca. 2 m vor der gemeinsamen Hauswand endet.
 
T

TomTom1

Moin!

Warum sollte sich der Nachbar über diesen Punkt Gedanken machen? Wenn Deine Haushälfte in Flammen steht, grenzt an Deine Gaube des Nachbars Luftraum - und Luft brennt nicht .

Im umgekehrten Fall fackelt Dein Haus aber gleich mit ab. Bei uns steht übrigens so ein Haus - und sieht echt sch... aus. Spaziergänger amüsieren sich und bei einem eventuellen späteren Verkauf gibt´s die Quittung für beide Haushälften - und dieser Gedanke könnte den nachbarlichen Frieden durchaus trüben.

Hier würde ein Stückchen Wand ohne Schräge also überaus teuer erkauft!

Grüße,
Tomtom.
 
B

Bauexperte

Hallo,

Als Besitzer einer Doppelhaushälfte möchte ich eine Gaube errichten, die mit einer Grenze auf der Mauer der gemeinsamen Hausmauer abschließt. Mein Architekt hat bereits einen Bauantrag vorbereitet, der beim Bauamt eingereicht werden soll.
Ich hoffe für Dich, er hat sich im Vorfeld über die Umsetzbarkeit der Grenzbebauung kundig gemacht; üblicherweise müssen bei Gauben zwischen 1,5 m und in der Spitze 3,0 m Abstand zum Nachbarn eingehalten werden.

Es handelt sich hierbei um eine Holzkonstruktion. Kann der Nachbar -selbst nach Genehmigung durch das Bauamt- nachträglich Einwände geltend machen, dass der Gaubenabschluss, der auf der gemeinsamen Hauswand endet, in einer feuerfesten Ausführung (gemauerte Wand) gestaltet werden muss? Der Nachbar hat bereits eine Gaube, die jedoch ca. 2 m vor der gemeinsamen Hauswand endet.
Das Bauamt wird es Dir vmtl. zur Auflage machen - sofern es diesem Vorgehen überhaupt zustimmt - dass Dein Nachbar zustimmen muß; diese Zustimmung hat nichts mit der Ausführungsart zu tun, sondern mit der daraus resultierenden Grenzbebauung nebst aller Nachteile für Deinen Nachbarn.

Freundliche Grüße
 
T

T.H.

Hallo!

Normalerweise ist ein Mindestabstand der Gaubenwand zur Nachbarwand einzuhalten. In unserem Fall einer Doppelhaushälfte sind dies nach NRW-Baurecht 1,25 m. Wenn der Nachbar seine Zustimmung gibt, ist eventuell eine Unterschreitung des Mindestabstands möglich. Bei Unterschreiten des Mindestabstands ist die Gaubenwand zum Nachbargebäude mit einem Brandschutz von F90 auszuführen.

Gruß
T.H.
 
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Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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