Gaube real schmaler und kürzer als in Bauzeichnung

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L

Legoschloss

Hallo alle zusammen,

wir sind durch Erbschaft erstmals zu Hauseigentümern geworden und haben noch wenig Ahnung. Uns ist aufgefallen, dass im Dachgeschoss, vor allem bei der Gaube die tatsächlichen Maße von denen in den Bauunterlagen mit Genehmigungsstempel des Bauamts abweichen und wir finden keine Erklärung. Vielleicht könnt ihr uns helfen?

Ein paar Infos zu unserer Doppelhaushälfte:
- Baujahr 1987
- Außenmaße 5,5 m x 11,5 m
- Satteldach, Neigung 35°
- Pfettendach mit First- und Fußpfette und zusätzlicher (Kehl)Balkenlage
- Kniestock 0,0 cm

Unsere Satteldachgaube:
- lichte Raumhöhe 2,5 m
- lt. genehmigtem Bauplan außen 2,5 m und innen 2,0 m breit und (innen) 3,0 m tief
- in der Realität außen nur 2,0 m und innen 1,75 m breit und (innen) nur 2,5 m tief

Gibt es für die Abweichungen z. B. statische Gründe oder hat damals einfach nur jemand den Bauplan sehr kreativ umgesetzt?
 
B

Benutzer200

Gibt es für die Abweichungen z. B. statische Gründe oder hat damals einfach nur jemand den Bauplan sehr kreativ umgesetzt?
Habe gerade meine Glaskugel gestreichelt und bin in die Vergangenheit gereist. Dort hat mir der Geist des Bauamtssachbearbeiters allerdings nichts gesagt.

Im Ernst. Was erwartest Du hier für eine Antwort auf Deine Fragen. Woher sollen wir wissen, was vor 35 Jahren jemand gemacht hat. Vielleicht ist es auch einfach nur Baupfusch. Oder man hat sich einfach umentschieden. Oder es gibt noch Änderungen, von denen Du nichts weißt. Oder oder oder.
 
L

Legoschloss

Und v.a. wofür ist das relevant? Wollt ihr die Gaube verbreitern?
Wir wollen auf der gegenüberliegenden Seite ebenfalls eine Gaube einbauen lassen, aber nur, falls die Maße denen im Bauplan entsprechen.
Andernfalls wäre ein Velux Panorama Drilling wohl praktischer, da in eine 1,75 m breite Gaube weder esstisch noch Elternbett usw. passen.

Uns interessiert hier, ob z. B. bei unserer Dachneigung gar keine breiteren Gauben möglich sind oder ob Satteldachgauben prinzipiell niemals breiter als 1,75 m sein können.
Aber hätte das Bauamt den Plan dann überhaupt genehmigt?
 
Hangman

Hangman

OK, dann benötigt ihr für die neue Gaube ja ohnehin eine Baugenehmigung. Und die könnt ihr dann ja mit Wunschmaß beantragen lassen.
 
Zuletzt aktualisiert 20.04.2024
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