Gastherme ohne Solar möglich?

4,50 Stern(e) 4 Votes
F

futtinger

hallo,

wir bauen aktuell. massiv, 36,5 Poroton, Gastherme, keine Außendämmung und auch keine Lüftungsanlage.

wir erreichen somit auch kein KFW Kriterium. im Bauantrag ist eine Solaranlage vorgesehen. da ich trotzdem kein freund der Solaranlage bin und auch gerne die ca. 5000 € sparen möchte, versuche ich auf die Anlage zu verzichten. komme ich hier drumherum? um die Energieeinsparverordnung einzuhalten, muss sie eigentlich darauf.mein Architekt meinte aber, dass es von niemandem geprüft wird, ob das Ding darauf ist oder nicht. wir würden alle Leitungen usw vorsehen,und wenn wirklich jemand die Anlage vermisst, könnte man diese kurzfristig noch installieren. spricht da etwas dagegen?

ich habe bereits mit andere "Fachleuten" gesprochen. die einen meinten kein Problem, andere meinten es drohe eine strafe...das Bauamt würde das nicht prüfen, der Schornsteinfeger aber...dann hab ich den gefragt....er würde das auch nicht püfen...

so richtig weiß ich also nicht, woran ich bin. ich hab natürlich auch keine Lust, auf das Ding zu verzichten und dann in 10 Jahren, weil es irgendwo geprüft wurde, eine saftige Geldstrafe zu bezahlen.

jetzt könnt ich gerne mich und meinen Architekten zerreißen
 
N

nordanney

Was ist jetzt Deine Frage? Sollen wir Dir dazu raten, die Vorgaben der Energieeinsparverordnung vorsätzlich zu missachten in der Hoffnung, dass es nicht auffällt (unabhängig davon, ob/wie die Heizung dann ggf. anders geplant werden muss)?
 
andimann

andimann

Wenn du keine KFW Förderung in Anspruch nimmst, sehe ich persönlich da kein moralisches Problem sich dem aktuellen Ökowahnsinn zu entziehen.
Rechtlich verstößt du natürlich gegen deinen Bauantrag. Was da passieren kann, steht in den Sternen. Hier in der Gegend scheinen viele Leute mit dem konsequenten Ignorieren von Bauamtsschreiben durchaus sehr gut zu fahren....

Ihr habt den Bauantrag aber schon eingereicht, d.h. es gilt noch das alte Recht für dich, oder?

Hast du eine Chance auf diese 85% Regelung? Also 85 % des Referenzhauses?

Alternativ könntest du dir gebrauchte/defekte Solarmodule besorgen und auf's Dach schrauben. Ob da wirklich Wasser durchfließt kann von unten keiner sehen...

Viele Grüße,

Andreas
 
wpic

wpic

Du kannst im Wärmeschutznachweis des Statiker auf die 15% Anteil regenerativer Energien beim Neubau verzichten, wenn stattdessen als Ausgleichsmaßnahme die Transmissionswärmeverluste um diese 15% gegenüber dem Referenzgebäude verringert werden, bezogen auf die aktuelle Energieeinsparverordnung 2016. Das muß die monolithische Wand bzw. das gesamte Dämmkonzept rechnerisch schaffen und als
Nachweisführung gemäß § 10 Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (Ersatzmaßnahmen) gezeigt werden. Alles andere ist nicht gesetzeskonform.
 
lastdrop

lastdrop

Bei uns wurde sehr wohl vom Bauamt die Einhaltung der Energieeinsparverordnung geprüft. Und das haben wir eben nur über die installierte (!) Solaranlage erreicht.
 
F

futtinger

ja der Bauantrag ist durch. der Rohbau steht auch schon.

wie gesagt...mein Architekt meinte, er kennt viele Häuser die so gebaut wurden. und das nachrüsten ist ja dann jederzeit sowieso möglich.und seiner Meinung nach würde unser Bauamt das nicht prüfen...

ein bekannter Architekt meinte,dass es egal ist, Hauptsache irgendein Wärmestempel wäre darauf. und wenn mein Architekt diesen macht, wäre ich aus dem schneider.

wie kann ich auf diese 15% kommen ohne die besagten nicht verbauten Elemente (Lüftungsanlage, Außendämmung usw).
 
Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
Im Forum Solaranlagen gibt es 88 Themen mit insgesamt 1034 Beiträgen


Ähnliche Themen
Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben