Garagen Grenzbebauung 9X6m Niedersachsen

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K

Kramer12313

Hallo Zusammen,

meine Frau und ich sind aktuell dabei in Niedersachsen ein Einfamilienhaus zu bauen.
Wir hatten uns vorgestellt eine Großraumgarage mit 5,99x8,77x2,33m(Pultdach) zu errichten.
Aufgrund unseres vorhandenen Geländes ist es notwendig an der Grenze zum Nachbarn hin zu bauen. Es gibt von Seiten des Nachbarn nur an der Grenze eine gepflasterte Einfahrt.
Die 3m Mindestabstand können nicht eingehalten werden deshalb Grenzbebauung.

Soweit mir bekannt ist es Vorschrift in Niedersachsen ab einer Größe für Garagen von mehr als 35m² (Berichtigt mich wenn es nicht stimmt) eine Baugenehmigung zu haben. Da kommen wir mit ca 54m² locker hin.
Ich hatte gelesen, dass an einer Grundstücksgrenze nicht mehr als 9 Meter verbaut sein dürfen, insgesamt nicht mehr als 15m. Wäre in unseren Fall soweit in Ordnung da nur 8,77m die Garage werden wird.

Zur Frage: Kann unsere Garage in irgendeiner Art abgelehnt werden, wenn der Nachbar dieser nicht zustimmen sollte?
Wir werden hier sicherlich kein entgegenkommen in jeglicherweise zu erwarten haben.

Vielen Dank Schoneinmal im Voraus
MfG K
 
B

B.Baumeister

Moin K

Ich habe ähnliches vor, ebenfalls in Niedersachsen und mit fast identischen Maßen.
Der Punkt ist jedoch ein anderer: Welche Antwort erwartest du hier?
Stellst du den Bauantrag gar nicht erst wenn jemand sagt der Nachbar hätte Mitspracherecht?
Oder baust du ohne Bauantrag wenn jemand hier schreibt es wäre schon okay?

Es gibt also für dich nur einen Weg eine belastbare Aussage dazu zu bekommen, nämlich per Bauantrag oder Bauvoranfrage beim Bauamt.

Gruß
Enrico
 
E

Escroda

Kann unsere Garage in irgendeiner Art abgelehnt werden, wenn der Nachbar dieser nicht zustimmen sollte?
Solange Du nicht von öffentlich-rechtlichen Vorschriften abweichen willst, hat der Nachbar keinen Einfluss auf eine Baugenehmigung. Nach deinen bisherigen Angaben erkenne ich keine Abweichung.
Mögliche Abweichungen wären z.B. die Überschreitung der Maximalhöhe von 3m oder die Lage außerhalb der überbaubaren Fläche eines eventuell geltenden Bebauungsplanes.

PS.:
IMHO müssten es 30m² sein, wobei zu prüfen wäre, ob eine Doppelgarage nicht mit zwei Einzelgaragen gleichgesetzt werden kann, was zur Genehmigungsfreiheit führen würde.
 
K

Kramer12313

Hallo Zusammen,

Vielen Dank für eure Antworten.
Stellst du den Bauantrag gar nicht erst wenn jemand sagt der Nachbar hätte Mitspracherecht?
Oder baust du ohne Bauantrag wenn jemand hier schreibt es wäre schon okay?

Wir wollten im Vorfeld wissen ob es überhaupt möglich ist ohne Zustimmung des Nachbarn eine Baugenehmigung an der Grenze zu bekommen.

Natürlich würden wir nicht ohne Baugenehmigung bauen. Das wäre Finanzieller Harakiri.

@Escroda

Ein Bebauungsplan liegt bei uns nicht vor.
Ich habe heute morgen noch mal bei unseren Bauamt angefragt und mir wurde gesagt, dass es aus Sicht des Bauamtes keine bedenken bezüglich einer Nichterteilung der Baugenehmigung gibt.
Das einzige was einer Erteilung der Grenzbebauung in unseren Fall im Wege stehen
könnte wäre wenn die Garage so Hoch sein sollte, dass Aufenthaltsräume verschattet werden würden.
Die Feststellung ob dies der Fall ist, müsste vom Architekten oder dem Planer der Garage erbracht werden.- In unseren Fall halte ich dies für zum Glück unwahrscheinlich.

Der Nachbar, so wurde mir es gesagt kann die Grenzbebauung nicht verhindern, selbst wenn er sie nicht billigt, da weniger als 9m ( muss mit Dachlängen gerechnet werden ) bebaut ist. (Insgesamt dürfen auf allen Grenzen nur 15m bebaut sein in Niedersachsen)

Ja du hast Recht.Es sind in Niedersachsen 30m² statt 35m² ab wann eine Baugenehmigung benötigt wird.

Besten Dank allen
Ich werde hier wieder berichten wenn sich Neues ergibt.
Gruß K
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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