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Zenjamino
Hallo zusammen,
wir haben im Bauantrag eine Doppelgarage geplant, die etwas unterhalb des Straßenniveau liegt um innerhalb der erlaubten 3 Meter
der Grenzbebauung zu liegen. Dass das wenig Sinn machen, haben wir nun auch erkannt.
Wir würde daher gerne die Garage auf Straßenniveau bringen, kommen aber dann über die 3 Meter.
Wir würden daher gerne an der Grenze ein Carport bauen und daneben, also Richtung Haus, eine Einzelgarage.
Hier die bisherige Planung:
Nun meine Frage ob beim Carport auch das "Dach" als Bezugspunkt gilt oder gilt etwa das Dach der Garage, die ja 3 Meter von der Grenze entfernt stehen wird.
Wir wollen vor Allem auf die Doppelgarage verzichten, da das wirklich nicht schlön aussieht für den Nachbarn (der dem dennoch zustimmen würde).
Das Ganze wird in BaWü geplant.
Vlt. kann man mit jmd. helfen. Wenn das innerhalb der erlaubten Normen liegen würde, wäre es mir natürlich am liebsten.
Danke Euch und Gruß
Zenjamino
wir haben im Bauantrag eine Doppelgarage geplant, die etwas unterhalb des Straßenniveau liegt um innerhalb der erlaubten 3 Meter
der Grenzbebauung zu liegen. Dass das wenig Sinn machen, haben wir nun auch erkannt.
Wir würde daher gerne die Garage auf Straßenniveau bringen, kommen aber dann über die 3 Meter.
Wir würden daher gerne an der Grenze ein Carport bauen und daneben, also Richtung Haus, eine Einzelgarage.
Hier die bisherige Planung:
Nun meine Frage ob beim Carport auch das "Dach" als Bezugspunkt gilt oder gilt etwa das Dach der Garage, die ja 3 Meter von der Grenze entfernt stehen wird.
Wir wollen vor Allem auf die Doppelgarage verzichten, da das wirklich nicht schlön aussieht für den Nachbarn (der dem dennoch zustimmen würde).
Das Ganze wird in BaWü geplant.
Vlt. kann man mit jmd. helfen. Wenn das innerhalb der erlaubten Normen liegen würde, wäre es mir natürlich am liebsten.
Danke Euch und Gruß
Zenjamino
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