Garage - Gründstücksgrenzen und Zufahrt / Bayern

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B

Baufeee

Hallo,

ich habe eine Frage an die Spezialisten. (ja ich weiß, die Antwort gäbe es auch vom Bauamt, aber man will evtl. keine schlafende Hunde wecken)

Mein Grundstück ist relativ klein. Die Baugenehmigung für eine Doppelgarage wurde genehmigt. Im Lageplan ist diese eingezeichnet mit der Setzung auf die Grundstücksgrenze zum rechten Nachbarn.
Nun ist meine Überlegung die Garage ohne Zufahrt zu errichten, somit diese auf eine weitere Grundstücksgrenze zu setzen.
Die Grundstücksgrenze nach vorne grenzt an keine öffentliche Straße, sondern ist ein Privatweg, welcher mit zu 1/3 gehört. (ist ein breiter und langgezogener Hof von 300 qm)

Weiß jemand, ob ich die Zufahrt (3m) einhalten muss, oder ob ich die Garage vorsetzen darf?
 
I

icandoit

Stell doch mal einen Plan ein. So kann ich mir das nicht vorstellen. Ich denke Du hast eine Baugenehmigung. So solltest dann doch auch bauen.
 
H

Hausbautraum20

Ich würde vom Gefühl sagen, dass das nicht geht, weil es vor der Garage diese 3m Platz braucht, um dort z.B. zu parken während das Garagentor aufgeht.
Bei so einer Privatstraße kann es natürlich eine Ausnahmegenehmigung geben, aber die sollte doch das Bauamt erteilen müssen.
Nicht, dass du hinterher die Doppelgarage versetzen musst...
Warum willst du denn keine Hofeinfahrt?
3 Meter sind doch eh sehr wenig.
 
H

Hausbautraum20

Und weitere Frage: Wo ist die Garage des rechten Nachbars? Die müssen doch auch zusammen passen oder?
 
Zuletzt aktualisiert 23.04.2024
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