Garage außerhalb des Baufensters + Grenzbebauung?

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B

BauFamily

Hallo zusammen,

der Threadtitel sagt eigentlich schon vieles. Wie stehen die Chancen (in RLP)?

Wichtige Info noch: Es besteht bereits eine alte Garage, die außerhalb des Baufensters ist und die wiederum an der Garage des Nachbarn bündig zu Zeiten errichtet worden ist. Beide Garagen wurden jedoch zu einer Zeit errichtet, wo es keinen Bebauungsplan gab. Nun gibt es einen Bebauungsplan mit klarem Baufenster. Wir wollen die alte Garage durch eine neue, genau an der gleichen Stelle, ersetzen. Diese wäre jedoch nach neuem Bebauungsplan außerhalb des Baufensters. Tangiert überhaupt das Baufenster bei Errichtung einer Garage?

Vielen Dank!
 
11ant

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B

BauFamily

Ja, das kommt vor, in der aus meiner Sicht "schlimmsten" Form bei @LordNibbler im Beitrag https://www.hausbau-forum.de/threads/planung-anbau-fuer-haus-der-60er.31348/page-2#post-360254 zu sehen, wo die Baufenster grundstücksinividuell wie Badeanzüge um die Bestandsgebäude gelegt wurden. Sage doch enfach mal (ohne Link !) wie Dein Bebauungsplan heißt.

Nein, leider ist genau das Gegenteil der Fall: Nach dem neuen Bebauungsplan wäre die Garage an der stelle nicht mehr möglich, zumindest nicht in dieser Länge.


garage-ausserhalb-des-baufensters-grenzbebauung-545631-1.jpg


Hier siehst du, wie die neue Baulinie durch die bestehende Garage gezogen worden ist. Demnach ist nun die Frage, ob man eine neue Garage genau an die gleiche Stelle bauen kann, obwohl diese dann ein Stück (vielleicht sogar bei einer längeren Garage mehr als ein Stück) außerhalb der Baugrenze wäre.

Nochmal zu besseren Verständnis die Bereiche der Garagen in hellgrün, die nach dem neuen Bebauungsplan außerhalb des Fensters wären:

garage-ausserhalb-des-baufensters-grenzbebauung-545631-1.png


Aber möglicherweise ist dies eh egal, da bei Garagen das Baufenster überschritten werden darf?
 
Zuletzt bearbeitet:
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Außer daß das Grundstück offenbar auch an der Geltungsbereichsgrenze liegt, "erkennt" man fast nichts. Mit solchen Winzlingsausschnitten kann ich nicht "arbeiten" ! - wo ist das Problem, einfach zu sagen, wie der Bebauungsplan heißt ?
Du kannst mir den Link oder den Plan auch mailen, an wie ich auch hier heiße bei gmx (de) wie vermutlich inzwischen "zum Mitsingen bekannt" sein dürfte ;-)
Aber möglicherweise ist dies eh egal, da bei Garagen das Baufenster überschritten werden darf?
Regelmäßig nein. Abstandsprivilegiert ja, aber innerhalb des Baufensters, soweit sie kein "eigenes" Ca/Cp Baufenster haben.
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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