Bebauungsplan: Garage auf Grenze (außerhalb Baufenster)

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H

hippjoha

Danke für die Flurkarte, die Grenzziehung ist hier deutlicher, deckt sich aber mit dem Bebauungsplan.
In unserem Wohngebiet ist es so, dass der Wasserversorger bei manchen Parzellen auf sein Leitungsrecht (Fernwasserleitung) verzichtet hat, wenn diese nur den Schutzstreifen tangieren, aber nicht die Leitung überdecken. Sowas vermute ich bei euch auch, die Leitung wird ganz knapp neben eurer Grenze lang gehen und vielleicht habt ihr Glück und euch entstehen keine Einschränkungen. Der Nachbar 149/19 wäre mein erster ein Anlaufpunkt, er muss ja wissen ob er was im Grundbuch stehen hat und vielleicht weiß er auch wo genau die Leitung liegt.

Ok, Ausnahme Firstrichtung ist sicher drinne, die Frage ist wie viele Ausnahmen ihr sonst noch wollt, wenn die Liste zu lang wird sinkt vielleicht die Chance, dass es ohne viel tam tam durchgewunken wird.
Von Nachbar 149/19 weiß ich, dass sein Carport direkt auf dem Kanal steht und er wohl unterschreiben musste, dass er diesen abbaut, sollte etwas am Kanal gemacht werden. Dies wird vermutlich auch als Baulast bei ihm eingetragen sein. Von anderen Nachbarn habe ich erfahren, dass sie 1,5m vom Kanal entfernt bleiben müssen.
Leider ist sonst auf der Flurkarte aus dem Geoportal wenig zu erkennen. Mir fehlt die Legende zu der roten Linie, die durch unser Grundstück geht. Weiß jemand was das genau ist?
 
E

Escroda

Danke für die Flurkarte, die Grenzziehung ist hier deutlicher, deckt sich aber mit dem Bebauungsplan.
Mit dem Bebauungsplan schon, zum Plan aus #36 gibt es aber erhebliche Abweichungen (ca. 2m!). Ich habe mal versucht, die Pläne übereinander zu bringen (s. Anhänge).
Weiß jemand was das genau ist?
Das sind die Geltungsbereichsgrenzen der B-Pläne. Leider gibt es die Dokumente nicht online. Ich vermute, dass die Linie durch dein Grundstück zum Plan "Hinter Baumgarten II - 1. Änderung " gehört, dort aber nichts festsetzt, da für Dich "Hinter Baumgarten III" gilt.
bebauungsplan-garage-auf-grenze-ausserhalb-baufenster-287163-1.png
bebauungsplan-garage-auf-grenze-ausserhalb-baufenster-287163-2.png
 
H

hippjoha

Mit dem Bebauungsplan schon, zum Plan aus #36 gibt es aber erhebliche Abweichungen (ca. 2m!). Ich habe mal versucht, die Pläne übereinander zu bringen (s. Anhänge).
Vielen Dank für deinen Anhang. Du meinst, dass der Plan aus #36 zu groß ist? Der ist leider schon ein paar Jahre alt und ich weiß nicht, ob sich hier etwas geändert hat seither
 
H

hippjoha

Leider lässt sich mein vorheriger Post nicht editieren. Ich hab mal den Plan von dir genommen und das Haus doch wieder nach hinten gesetzt, da ich gerne den Garten Richtung Süd/Westen hätte... Die grüne Linie bei deinem Plan entspricht dem Leitungsrecht oder? D.h. das Haus (ca. 13x10m) + Garage (6x6) sollte so eigentlich Platz haben?
Was meintest du mit den Abweichungen von ca. 2m?
bebauungsplan-garage-auf-grenze-ausserhalb-baufenster-287192-1.jpg
 
E

Escroda

Du meinst, dass der Plan aus #36 zu groß ist?
Nein, er passt von der Geometrie nicht zur Liegenschaftskarte. Vermutlich ist er vor der tatsächlichen Parzellierung entstanden und die Grenzen des Grundstücks sind dann etwas anders gebildet worden.
Was meintest du mit den Abweichungen von ca. 2m?
Wenn man den Plan mit zwei Punkten an der Liegenschaftskarte ausrichtet (ich hab' mal den nördlichen und den südlichen genommen), dann passt der westliche noch, der östliche ist aber um etwa 2m versetzt. Du solltest den Plan also besser nicht benutzen. Auch mein Plan ist natürlich ungenau, da er nur auf graphischen Grundlagen basiert (Ungenauigkeiten geschätzt 2%), aber zur Vorplanung sollte er reichen.
Die grüne Linie bei deinem Plan entspricht dem Leitungsrecht oder?
Ja, graphisch aus dem Bebauungsplan übernommen. Wie verbindlich und wie genau das ist, weiß ich nicht. Daher unbedingt Grundbuch und Baulastenverzeichnis prüfen oder verbindliche Auskünfte von der Gemeinde erfragen.
D.h. das Haus (ca. 13x10m) + Garage (6x6) sollte so eigentlich Platz haben?
Ja, wenn sich das Leitungsrecht nicht als vom Bebauungsplan abweichend herausstellt.
 
H

hippjoha

Nein, er passt von der Geometrie nicht zur Liegenschaftskarte. Vermutlich ist er vor der tatsächlichen Parzellierung entstanden und die Grenzen des Grundstücks sind dann etwas anders gebildet worden.
Hallo Escroda,
du hast recht. Ich habe gestern Abend die Pläne auch noch mit einem Bildbearbeitungsprogramm übereinander gelegt. Da scheint nochmals etwas geändert worden zu sein. So wie es ausschaut glücklicherwiese aber zu meinen Gunsten, da der Platz jetzt beim Leitnugsrecht etwas breiter wurde.

Vielen Dank für dein "genaues Auge"

Andere blöde Frage: Kann ich mit diesen Information jetzt schon zu einem Architekten und er holt sich dann die notwendigen Informationen zum Leitugsrecht, Baulastenverzeichnis etc. ein sollte ich das im Voraus abklären?
 
Zuletzt aktualisiert 24.04.2024
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