Fremdgewerk, Schadensbehebung, Gewährleistung?

4,30 Stern(e) 4 Votes
KingSong

KingSong

Hallo,

mal folgende fiktive Frage, ein Fliesenleger legt den Boden eines Bades falsch. In der Zwischenzeit war der Sanitärer da und hat Toilette und waschbecken installiert.

Jetzt würde der Fliesenleger den Boden neu machen wollen, dazu müssten aber Toilette und Waschbecken wieder raus. Welche Firma darf / muss diese Arbeiten nun ausführen ohne die Gewährleistung auf Toilette und Waschbecken zu verlieren? Kann vom Fliesenleger jeder x-beliebige Sanitärer beauftragt werden oder muss zwingend die Firma beauftragt werden welche die Erstinstallation gemacht hat?

Danke schon mal,

greetz Ecko
 
KingSong

KingSong

Wer übernimmt dann die Gewährleistung der ab- und angebauten Elemente? Der neue Sani? Auch 5 Jahre lang wie der vom GU? Was wäre mit den anderen Gewerken? Die Maler müssten bestimmt auch noch mal kommen? Was wäre mit dem Türstock?
 
Zuletzt aktualisiert 24.04.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3126 Themen mit insgesamt 42346 Beiträgen


Ähnliche Themen
Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben