ᐅ Freigabe des Grobabsteckungsprotokolls: wer muss das leisten?
Erstellt am: 04.12.21 16:54
M
MartinS_NK
Hallo zusammen,
wir haben leider einen Konflikt, bei dem die Beteiligten (Vermesser, Architektin, Bauleiter) unterschiedlicher Meinung sind.
Der Vermesser (bzw. einer seiner Mitarbeiter) hat die Grobabsteckung vorgenommen und möchte nun den Absteckungsriss schriftlich freigegeben haben.
Auf dem Protokoll der Grobabsteckung ist eine Unterschriftenzeile angegeben. Erst nach dieser schriftlichen Freigabe wird er die Feinabsteckung vornehmen.
Weder die Architektin, noch der Bauleiter wollen hier gegenzeichnen und verlangen dies vom Vermesser (Werkerselbstkontrolle).
Die Frage ist nun: wer ist in der Pflicht, die Freigabe des Grobabsteckungsprotokolls zu leisten? Gibt es eine einheitliche/eindeutige Regelung?
Vielen Dank für Ihre/Eure Unterstützung und viele Grüße,
Martin
wir haben leider einen Konflikt, bei dem die Beteiligten (Vermesser, Architektin, Bauleiter) unterschiedlicher Meinung sind.
Der Vermesser (bzw. einer seiner Mitarbeiter) hat die Grobabsteckung vorgenommen und möchte nun den Absteckungsriss schriftlich freigegeben haben.
Auf dem Protokoll der Grobabsteckung ist eine Unterschriftenzeile angegeben. Erst nach dieser schriftlichen Freigabe wird er die Feinabsteckung vornehmen.
Weder die Architektin, noch der Bauleiter wollen hier gegenzeichnen und verlangen dies vom Vermesser (Werkerselbstkontrolle).
Die Frage ist nun: wer ist in der Pflicht, die Freigabe des Grobabsteckungsprotokolls zu leisten? Gibt es eine einheitliche/eindeutige Regelung?
Vielen Dank für Ihre/Eure Unterstützung und viele Grüße,
Martin
M
MartinS_NK06.12.21 10:20DANKE für die zahlreichen Antworten und Einschätzungen!
Ich hatte auch das Gefühl, dass sich der Vermesser absichern möchte.
Keiner möchte mehr für irgendwas die Verantwortung tragen, traurig.
Ich werde die Grobabsteckung prüfen und hierzu auch Rücksprache mit der Bauleitung halten, dann als Bauherr unterschreiben.
So wie es aussieht, ist alles auch i. O. und der Vermesser kann sich seiner Verantwortung auch nicht durch eine Unterschrift entziehen.
Viele Grüße
Ich hatte auch das Gefühl, dass sich der Vermesser absichern möchte.
Keiner möchte mehr für irgendwas die Verantwortung tragen, traurig.
Ich werde die Grobabsteckung prüfen und hierzu auch Rücksprache mit der Bauleitung halten, dann als Bauherr unterschreiben.
So wie es aussieht, ist alles auch i. O. und der Vermesser kann sich seiner Verantwortung auch nicht durch eine Unterschrift entziehen.
Viele Grüße