Fragen zur Auslegung § 34 Baugesetzbuch

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S

Schlenk-Bär

Hätte dein Bild jetzt als den worst case für Dich betrachtet. Wenn das für Dich ok ist, frage ich mich, was nicht ok wäre. So kannst Du ja ganz entspannt in das Gespräch gehen, da ich gar kein Problem mehr erkennen kann.
Ok? Hätte ich jetzt nicht gedacht. Die blauen Striche deuten das Baufenster an. Die Vorderkante unseres Hauses liegt 10 entfernt von der Straße. Bei den Nachbarn zur linken Seite sind das etwa 4 m. Vorher hattest Du gesagt, dass es eben Pech sei, dass die Nachbarn zur Linken so auf einer Linie gebaut hätten und das das auch von uns gefordert werden könnte. Oder hatte ich es falsch verstanden? Ich schaue noch mal nach...
 
E

Escroda

Ich glaube wir mißverstehen uns. Zeichne doch mal in die Karte dein Wunschhaus maßstäblich ein und schreib' mal ein paar Maße dazu. Nicht, dass wir aneinander vorbei schreiben.
 
11ant

11ant

"Auch das Baugrundstück selbst gehört zur näheren Umgebung. Die auf ihm verwirklichte oder zwar beseitigte, aber noch fortwirkende Bebauung, prägt die nähere Umgebung mit."
Wie die Gestalt eines Gebäudes "über seinen Tod hinaus" noch umgebungsprägend "wirkt", da stehe ich auf dem Schlauch.

dass das Gebiet zur rechten Seite (mit Bebauungplan) nicht herangezogen werden darf. Warum eigentlich nicht?
Das widerspräche dem Verwaltungsgrundsatz, daß jede Sache nur in eine Zuständigkeit fällt. Die räumlichen Grenzen von Bebauungsplänen überlappen einander daher nie, so wie auch jede Gemeinde immer nur zu einem Bundesland gehört. Andernfalls entstünde für alle Grundstücke an den Rändern ihrer jeweiligen Gebiete eine Konkurrenzsituation zwischen zwei unterschiedlichen Rechtslagen.
 
S

Schlenk-Bär

ch glaube wir mißverstehen uns. Zeichne doch mal in die Karte dein Wunschhaus maßstäblich ein und schreib' mal ein paar Maße dazu. Nicht, dass wir aneinander vorbei schreiben.
Ja, gerne. Habe es schnell mit einem Programm gemacht, bei dem ich die Zahlen nicht drehen kann. Ich hoffe es ist verständlich. Der line Nachbar hat 4 m von der Hauswand bis zum Bürgersteig, bei uns wären das 10 m. Das Grundstück ist 20 m breit, das Haus einschl. Garage 17 m. Lang (nach hinten raus) ist das Haus 9,5 m und die Garage auf der rechten Seite 9 m. Ich habe jedoch den kleinen Versatz nicht mit eingebaut.

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Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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