Fragen zur Auslegung § 34 Baugesetzbuch

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S

Schlenk-Bär

Ich habe jetzt die Nr 14 mit der Nr 18 verwechselt. Bei der 18 ist nur das vordere, kleine Gebäude ein Wohngebäude. Damit würde das Baufenster winzig werden.... was nun?
 
S

Schlenk-Bär

Nach 34. Du orientierst Dich damit an der Nachbarbebauung, wenn Du vom Haus 18 die hintere Baugrenze nutzt.

P.s. Baugrenze und Baulinien sind zwei verschiedene Begriffe. Bitte nicht verwechseln
So hatte ich es nicht verstanden. Der Bezug geht auf den Altbau auf unserem Grundstück (und eben nicht Nachbar), daher die Frage.
 
E

Escroda

Faktische Baugrenzen entstehen in der Fantasie des Betrachters. Hier meine Interpretation (dunkelblau):
Baugrenzen_Schlenk.png

Wenn dein Bauvorlageberechtigter sich mit den Genehmigern vor Ort auskennt, kann er vielleicht hellblau durchsetzen. Wenn von der durchschnittlichen Bebauungstiefe der Umgebungsbebauung ausgegangen wird, verkleinert sich das Baufenster noch ein wenig. Von winzigem Baufenster kann aber in keinem Fall die Rede sein.
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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