Ok, gefunden. Wie @Escroda schon geschrieben hat: faktische Baugrenze an der Hinterkante des Altbaus. Frage: wie begründet sich diese? Danke!Ich habe jetzt die Nr 14 mit der Nr 18 verwechselt. Bei der 18 ist nur das vordere, kleine Gebäude ein Wohngebäude. Damit würde das Baufenster winzig werden.... was nun?
Nach 34. Du orientierst Dich damit an der Nachbarbebauung, wenn Du vom Haus 18 die hintere Baugrenze nutzt.Ok, gefunden. Wie @Escroda schon geschrieben hat: faktische Baugrenze an der Hinterkante des Altbaus. Frage: wie begründet sich diese? Danke!
So hatte ich es nicht verstanden. Der Bezug geht auf den Altbau auf unserem Grundstück (und eben nicht Nachbar), daher die Frage.Nach 34. Du orientierst Dich damit an der Nachbarbebauung, wenn Du vom Haus 18 die hintere Baugrenze nutzt.
P.s. Baugrenze und Baulinien sind zwei verschiedene Begriffe. Bitte nicht verwechseln
Escroda hatte es schon geschrieben: dass, was weg ist, zählt nicht mehr. Nur noch die Nachbarbebauung.So hatte ich es nicht verstanden. Der Bezug geht auf den Altbau auf unserem Grundstück (und eben nicht Nachbar), daher die Frage.