Fragen zur Anrechnung von Eigenkapital / Einschätzung Kaufnebenkosten

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Winniefred

Winniefred

Hallo!

Mein Mann und ich bekommen ein Grundstück einer Verwandten geschenkt. Es hat per Bodenrichtwert einen Wert von ca. 40.000€ basierend auf älteren Daten; aktuelle Bodenrichtwere konnte ich noch nicht finden, die werden wir bei der Gemeinde erfragen. Auf dem freien Markt in dieser Lage sind aktuell 90.000€ realistisch.
Momentan holen wir Informationen ein, aber das GS würde auf jeden Fall auf uns überschrieben und ist absolut frei von Rechten Dritter und auch schuldenfrei.

1. Nun kämen im Normalfall bei einem Grundstückskauf noch Kaufnebenkosten dazu, die ja anscheinend prozentual vom Kaufpreis berechnet werden. Wie ist das, wenn aber eine Schenkung vorliegt? Was bekommen dann Grundbuchamt, Notar? Makler entfiele ja. Wie wird dann die Grunderwerbsteuer berechnet?

2. Für die Baufinanzierung des Hauses werden wir das Eigenkapital für die Kaufnebenkosten bezahlen können. Mehr aber wohl nicht. Nun weiß ich aber nicht genau, wieviel Kaufnebenkosten dann noch anfallen? Makler und Grundbucheintragung entfielen. Kommen hier nochmal Notar und Grunderwerbsteuer? Das Haus wird in etwa 230.000€-250.000 kosten (kl. Bungalow ohne Keller und Schnickschnack).

3. Sagen wir also wir haben dann etwa 30.000€ liquide Mittel für die Kaufnebenkosten und eben das Eigenkapital von 40.000€ (oder 90.000? Wieviel setzt die Bank hier an? Den geringen Bodenrichtwert oder den tatsächlichen Marktwert?), wie wird dieses Eigenkapital angerechnet? Es ist ja nicht liquide, wäre lediglich eine Sicherheit für die Bank. Ändert sich mit dieser Form des Eigenkapital der Beleihungswert? Oder kann man damit auf einen besseren Zinssatz hoffen? Oder wären wir dann trotzdem bei einer Vollfinanzierung?

Ich habe da wirklich gerade einen Knoten im Kopf und finde oft nur pauschale Aussagen im Internet. Wir sind gerade dabei mal grob zu überschlagen. Jedenfalls würde ich einfach gerne in etwa wissen, was wir bis dahin angespart haben müssen. Danke schonmal im Voraus!
 
Musketier

Musketier

Was du bisher nicht berücksichtigt hast, ist das Thema Schenkungssteuer.
Da kommt es auf die Art der Verwandtschaft an.

Grunderwerbsteuer kann anfallen oder auch nicht. Auch hier ist die Art der Verwandtschaft ausschlaggebend.
 
Winniefred

Winniefred

Ah, stimmt. Also es wäre die Großmutter meines Mannes. Soweit ich informiert bin, wäre der geschenkte Betrag noch steuerfrei. Dass der Verwandtschaftsgrad auch bei der Grunderwerbsteuer ausschlaggeben ist, wusste ich nicht. Danke für den Hinweis.
 
Nordlys

Nordlys

Zum BAT Geschäft. Es ist nicht unüblich, zur Steuervermeidung unter Verwandten Grundstückgsgeschäfte bar abzuwickeln oder den Kaufpreis gaaanz niedrig zu setzen. Das Geld fliesst dann eben anders. Finanzämter wissen das....
 
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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