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Doc.Schnaggls
Das ist richtig. Aber bei diesem Vorgehen ist Einigung und Übergabe zeitgleich erfolgt.Die Eltern sollten die Schenkung sowieso schriftlich festhalten. Also nicht nur überweisen, sondern ein Schriftstück an die Tochter überreichen, welches unterschrieben und datiert ist.
Da die Übergabe aber noch in der Zukunft liegt (Fälligkeit der Geldanlage in einigen Wochen), die finanzierende Bank die Bestätigung aber jetzt benötigt, wird die Bank keinen privatrechtlichen Schenkungsvertrag sehen wollen, sondern eher eine Absichtserklärung wie oben dargestellt.
Grüße,
Dirk