Fliesen auf Fliesen verlegt - Keine Haftung mehr

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G

gerdchen

Hallo
In unserem Haus wurden vor 2 Jahren 60 m2 Fliesen erneuert. Es wurden Fliesen auf Fliesen geklebt, auf die alte Fliese kam ein Haftgrund und nach dem Trocknen Fliesenkleber. Die Verlegung sah wirklich gut aus, an ein, zwei Stellen hatte man eine leichte Kante, also eine Fliese stand etwas hoch. Jetzt nach 2 Jahren sieht man mehrere Kanten, die Fliesen scheinen sich zu bewegen. Ist das überhaupt möglich, eigentlich kann es nicht von Anfang an gewesen sein, sonst hätten wir es gesehen.
Die Firma ist seit 1.5 Jahren geschlossen, der Meister ist in Rente und es gab keinen Nachfolger.
 
KlaRa

KlaRa

Moderator
Hallo Fragesteller.
Was "tomtom79" schrieb, solltest Du tatsächlich einmal ausprobieren.
Vielleicht mit einem Messerrücken einmal die Fliesen leicht abklopfen, dann hört man schon, ob und falls JA in welchem Umfang diese Fliese hohl liegt.
Wenn der damalige Auftrag zur Fliesenverlegung, der ja nach Deinen Angaben erst 2 Jahre zurück liegt, offiziell gelaufen ist (ich denke hier nicht an "Nachbarschaftshilfe"), dann sollte die Gewährleistungsfrist dennoch nicht von der Geschäftsaufgabe tangiert sein. Sicher, eine rechtliche Frage, welche ich als Nicht-Jurist nicht zu beantworten vermag. Aber es würde mich schon sehr wundern, wenn sich berechtigte Ansprüche nicht durch die Beseitigung durch einen Dritten und Verlagerung der Kosten auf den damaligen Betriebinhaber (der ja nach wie vor haftet) durchsetzen ließen.
Gruß: KlaRa
 
Zuletzt aktualisiert 23.04.2024
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