Flachdach trotz Bebauungsplan

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M

maestro6789

Hallo Forenmitglieder,

bei unserem Grundstück ist ein Bebauungsplan vorhanden, der folgendes bezogen auf Dachformen und Neigungen aussagt:
- zulässige Dachformen: Satteldach, Pultdach, ausnahmsweise Zeltdach
- zulässige Dachneigungen: 15° - 45°

Wir wollen nun ein Flachdach bauen, bzw. unser Architekt hat auch alle unsere Pläne schon mit Flachdach ausgeführt und er will versuchen beim Bauamt das Flachdach durch zu bekommen. Er ist der Meinung, dass das klappen sollte, da 15° Dachneigung nicht wirklich viel ist und somit fast flach. Bei 15° können auch keine normalen Dachziegel mehr auf ein Satteldach gelegt werden (eher Schweißbahnen oder Metalldach).

Wie schätzt Ihr unsere Chancen ein das Flachdach auch zu bekommen?

Klar, das hängt viel vom Bauamt und vom entsprechenden Sachbearbeiter ab, aber vielleicht habt Ihr ja schon ähnliche Erfahrungen.

Vielen Dank und viele Grüße
maestro6789
 
B

Bauexperte

Hallo,

Wir wollen nun ein Flachdach bauen, bzw. unser Architekt ... Er ist der Meinung, dass das klappen sollte, da 15° Dachneigung nicht wirklich viel ist und somit fast flach. Bei 15° können auch keine normalen Dachziegel mehr auf ein Satteldach gelegt werden (eher Schweißbahnen oder Metalldach).
Mit Verlaub, das ist Blödsinn. Bei Dachneigungen zwischen 12 und 22° lassen sich auch Tondachziegel verlegen. Bei dieser relativ geringen Dachneigung müssen lediglich andere Maßnahmen zur Stabilität der Dacheindeckung ergriffen werden (Klammern).

Wie schätzt Ihr unsere Chancen ein das Flachdach auch zu bekommen?
Die Erfolgsquote tendiert anhand meiner Erfahrungen gegen Null, gibt es in Deinem Baugebiet keine weiteren Befreiungen von den Festsetzungen in Sachen Dachformen; zur weiteren Info: eine Anfechtung des gelten B-Planes kann zwischen 3 und 5 Jahren in Anspruch nehmen mit ungewissem Ausgang.

Bist Du sicher, dass Du Deinen Architekten richtig verstanden hast?

Freundliche Grüße
 
E

E.Curb

Hallo,

Wir wollen nun ein Flachdach bauen, bzw. unser Architekt hat auch alle unsere Pläne schon mit Flachdach ausgeführt und er will versuchen beim Bauamt das Flachdach durch zu bekommen.
warum sieht sich Dein Architekt nicht vorher den Bebauungsplan an ?

Wie schätzt Ihr unsere Chancen ein das Flachdach auch zu bekommen?
schlecht bis ganz schlecht. Kannst die Pläne in die Tonne treten.

Gruß
 
M

maestro6789

Hallo zusammen,

vielen Dank erst einmal für Euer Feedback.

Mit Verlaub, das ist Blödsinn. Bei Dachneigungen zwischen 12 und 22° lassen sich auch Tondachziegel verlegen. Bei dieser relativ geringen Dachneigung müssen lediglich andere Maßnahmen zur Stabilität der Dacheindeckung ergriffen werden (Klammern).
Mit Verlaub, ich habe nicht gesagt, dass Tondachziegel gar nicht gehen, mit Klammerung wäre das sicherlich möglich. Aber selbst mit Klammern kann es zu Problemen mit eindringendem Wasser kommen. Jeder vernünftige Bauingenieur wird bei 12° Dachneigung empfehlen eine Schweißbahn unter die Tondachziegel zu legen.

Hallo,
warum sieht sich Dein Architekt nicht vorher den Bebauungsplan an ?
Unser Architekt hat sich den Bebauungsplan vorher angesehen. Vielmehr wollen wir gemeinsam versuchen das Bauamt davon zu überzeugen, dass Flachdach bei uns Sinn macht. Die endgültige Kommunikations-Strategie haben wir noch nicht ausgearbeitet. Wir haben auch Pläne von ihm mit Satteldach (15° Neigung) und selbst wenn das Bauamt kein OK gibt, das Haus sieht auf den Plänen auch mit Satteldach gut aus. Prio 1 ist aber Flachdach, da es den Bauhaus-Charakter des geplanten Hauses unterstreichen würde.
Laut unserem Architekten gibt es selbst bei Bebauungsplan ab und an die Möglichkeit bei Bauamt Änderungen durchzudrücken.

schlecht bis ganz schlecht. Kannst die Pläne in die Tonne treten.
Die Tonne ist noch nicht da! ;)
Viele Grüße
 
B

Bauexperte

Hallo,

...Aber selbst mit Klammern kann es zu Problemen mit eindringendem Wasser kommen. Jeder vernünftige Bauingenieur wird bei 12° Dachneigung empfehlen eine Schweißbahn unter die Tondachziegel zu legen.
Man kann sich auch beim Nasepopeln den Finger brechen ;)

Die Dacheindeckung bei 12° wird auf Lattung und Konterlattung - für eine ausreichende Hinterlüftung - verlegt. Dann erfolgt die Verlegung mit nahtverklebter und diffusionsoffener Unterspannbahn". Ich weiß aus Erfahrung, dass sich mancher Bauingenieur schon einmal selbst im Weg steht; so schlimm ist es dann aber doch nicht :D

Mit freundlichen Grüßen
 
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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