Firstlinie darf nicht unterbrochen werden - Was bedeutet das?

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Pumuk

Hallo Zusammen,

im Bebauungsplan finde ich beim Thema Dachform folgenden Text:

Die Firstlinie darf als besonderes Gestaltungsmerkmal nicht unterbrochen werden. Die
Trauflinie darf bis zu 1/4 der Gebäudelänge unterbrochen werden.

Was bedeutet das ganz konkret? Kann ich z.B. einen Winkelbau hinstellen?

Würde mich sehr über eure Antwort freuen!

Gruß
Pumuk
 
11ant

11ant

Die Firstlinie darf als besonderes Gestaltungsmerkmal nicht unterbrochen werden. Die
Trauflinie darf bis zu 1/4 der Gebäudelänge unterbrochen werden.
Die Firstlinie muß ununterbrochen sein. Eine Wiederkehr (Zwerchhaus) müßte mit ihrem First also niedriger ansetzen, um den Hauptfirst nicht zu unterbrechen.

Daß die Trauflinie unterbrochen sein darf, weist grundsätzlich auf die Möglichkeit einer Wiederkehr (Zwerchhaus) hin. Deren Gesamtbreite darf maximal ein Viertel der Gebäudelänge betragen, meist wird das also nur für eine je Dachseite reichen. Gauben hingegen sehe ich mit der Vorschrift nicht begrenzt (außer als Schleppgauben, falls sie bis zum First reichen würden).

Was bedeutet das ganz konkret? Kann ich z.B. einen Winkelbau hinstellen?
Das hängt davon ab, wie heiß der Singular der "Firstlinie" gegessen wird, bzw. ob diese abknicken darf. Ein Winkelgrundriss könnte ja zwei ununterbrochene Firstlinien haben. Im Zweifel hilft da nur fragen, wie es auszulegen ist.

Meine Interpretation habe ich Dir mal kurz aufgemalt: blau = sicher möglich / grau = fraglich / rot = nicht erwünscht:

firstlinie-darf-nicht-unterbrochen-werden-was-bedeutet-das-229119-1.PNG
 
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Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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