P
Pumuk
Hallo Zusammen,
im Bebauungsplan finde ich beim Thema Dachform folgenden Text:
Die Firstlinie darf als besonderes Gestaltungsmerkmal nicht unterbrochen werden. Die
Trauflinie darf bis zu 1/4 der Gebäudelänge unterbrochen werden.
Was bedeutet das ganz konkret? Kann ich z.B. einen Winkelbau hinstellen?
Würde mich sehr über eure Antwort freuen!
Gruß
Pumuk
im Bebauungsplan finde ich beim Thema Dachform folgenden Text:
Die Firstlinie darf als besonderes Gestaltungsmerkmal nicht unterbrochen werden. Die
Trauflinie darf bis zu 1/4 der Gebäudelänge unterbrochen werden.
Was bedeutet das ganz konkret? Kann ich z.B. einen Winkelbau hinstellen?
Würde mich sehr über eure Antwort freuen!
Gruß
Pumuk