Zur Anlage 2 hat man uns lediglich gewarnt, falls (Gott behüte!) Streif Haus Konkurs droht. Dann hat man eine unwiderrufliche Zahlungsverpflichtung unterschrieben. Das Geld ist dann gebunden, bis alle Konkursverfahren (inkl. Konkursverwalter) sich an der Firma abgearbeitet haben.
Juristisch ist man zwar als Kunde im Recht und die eigene Bank müsste einem das noch nicht abgerufene Geld zur Verfügung stellen, damit man mit einer anderen Firma weiterbauen kann und nicht selber privatinsolvent wird, aber bis man im Klageweg Recht bekommt, vergehen leicht mal 2 Jahre, in denen a) der Bau vor sich hin modert, b) man schon Kosten für Zins und Tilgung der bereits abgerufenen Summen hat c) 0,25% Zinsen für die geblockte und noch nicht abgerufene Summe monatlich zahlen muss und nebenbei Miete und Lebensunterhalt.
Das ist das kriminelle an der Anlage 2 des Streif Haus Vertrages. Auf unseren Wunsch hat Streif Haus sich hier jedoch sehr kulant gezeigt und eine Ergänzung reingenommen, die uns freigibt, falls der Firma Konkurs droht.