Finanzierungsmachbarkeit Einfamilienhaus Kauf

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Y

ypg

- Ist der Käufer dann auch gleichzeitig Vermieter und muss Rücklagen aufbauen um die andere Einheit als Vermieter instandzuhalten, für den schmarotzdendem Ex-Besitzer?
Du sprichst den Punkt an, der mir Bauchschmerzen bereitet!
Ob das Haus bei lebenslangem Wohnrecht und Erbpacht überhaupt noch günstig ist, wage ich mittlerweile auch stark anzuzweifeln.
Ich denke auch nicht, dass es mit dem Wohnrecht das wert ist, was es wert ist.
Der Vermieter ist 71 Jahre alt und die Partnerin des Vermieters ist 61 Jahre alt.
Und das lebenslange Wohnrecht gilt dann auch für die Partnerin?
Warum wollen sie verkaufen? Wollen sie sich ein Wohnmobil kaufen und durch Europa jetten? Was haben sie vom Verkauf? Alles! Ihr habt die Verpflichtungen…
Die Wohnung wo wir wohne ist 110 qm groß mit einem 150 qm Garten. Leider haben wir bevor wir in der Whg. eingezogen sind komplett renoviert. Dieses hatte uns 8.000 Euro von unserem Ersparten gebracht.
Die Erbpacht ist für eine Laufzeit von noch 60 Jahren ausgelegt.
Was passiert denn, wenn er es jmd anders kauft? Ihr hättet Bestandsschutz.
Also, ich geh mal davon aus, dass jmd mit dem lebenslangen Wohnrecht nicht viele Kaufinteressenten finden wird!
 
Musketier

Musketier

Also, ich geh mal davon aus, dass jmd mit dem lebenslangen Wohnrecht nicht viele Kaufinteressenten finden wird!
Sehe ich auch so. Ein potentieller Vermieter kauft kein Haus mit Wohnrecht. Ein Eigennutzer müsste erstmal eine Eigenbedarfskündigung gegen Euch durchführen, hätte aber immer noch das Thema Erbbaurecht und ein lebenslanges Wohnrecht.
 
T

Tom197680

Der Eigentümer möchte gerne mit dem Geld verreisen. Wieso kommt Ihr darauf das es eine Abzocke ist, wenn vom Partner der Vater sich mit 50.000 Euro einbringt? er hat doch am Ende die Schulden wenn was schief geht?
 
Y

ypg

Der Eigentümer möchte gerne mit dem Geld verreisen. Wieso kommt Ihr darauf das es eine Abzocke ist, wenn vom Partner der Vater sich mit 50.000 Euro einbringt? er hat doch am Ende die Schulden wenn was schief geht?
Er würde ja nur 1/6 einbringen mit den 50000€… will aber 50%, 1/2 des Grundbuches.
 
N

nordanney

Sehe ich auch so. Ein potentieller Vermieter kauft kein Haus mit Wohnrecht. Ein Eigennutzer müsste erstmal eine Eigenbedarfskündigung gegen Euch durchführen, hätte aber immer noch das Thema Erbbaurecht und ein lebenslanges Wohnrecht.
Vollste Zustimmung. Ein Verkauf an Dritte ist mit so vielen Kröten versehen, dass es nur massiv über den Preis gehen wird. Das wäre die Chance für den TE.
 
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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