Fertigstellung erheblich verzögert - Gewerke nicht fertiggestellt

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H

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Hallo Forumteilnehmer,
ich bin neu im Forum. Mein Mann und ich haben im Juli 2015 !! ein REH in einem Neubaugebiet mit 31 Wohneinheiten (Ein-Doppel-und Reihenhäuser) gekauft. Der Fertigstellungstermin im Kaufvertrag war
Dezember 2016 für das Haus, für die Außenanlagen spätestens Frühjahr 2017.
Nach permanenten Verzögerungen auf der Baustelle , z. B. Wasserschäden, einzelne Gewerke wurden nicht fertiggestellt usw. Unterm Strich ganz viel Ärger. Wir konnten schließlich nach langem Hin und Her, (auch mit Anwalt) im April dieses Jahres (2018) einziehen.
Bis jetzt haben wir noch einige schwerwiegende Mängel, der Garten ist noch nicht fertig, Carports können nicht abgenommen werden, weil noch Mängel da sind. Wir haben die Mängel bereits 2mal mit einer angemessenen Frist zur Behebung angemahnt.
Was raten die Forumteilnehmer ??
 
H

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Im Vertrag steht nur das Fertigstellungsdatum, wir haben versäumt , eine Vertragsstrafe einsetzen zu lassen. Wahrscheinlich hätten wir das Haus nicht bekommen, wenn wir diese verlangt hätten.
Mit dem Anwalt hatten wir leider auch nicht den durchschlagenden Erfolg. Hat uns 2500 € gekostet.
Alle Nachbarn haben ähnliche Probleme.
Wir hören vom Bauträger nur solche Aussagen, es gibt keine Handwerker, Lieferzeiten für Ersatzteile sind so lang, in unserem Fall muss ein neuer Motor für Rollladen ausgetauscht werden, vor ca. 3 Wochen bestellt und noch nicht da.
Letzte Woche kam die Schlussrechnung, die jedoch keiner ohne behobene Mängel bezahlen wird.
Bauträger sieht es wohl so, kein Geld , keine Mängel werden abgearbeitet. und er ist froh , wenn wir (Käufer) für die Behebung privat Firmen beauftragen, so fällt die Gewährleistung weg.
Ziemlich besch.... Situation
 
Y

ypg

Der scheint ja zu machen, wie es ihm passt.
Das geht so nicht.

Grundsätzlich muss da ein Anwalt Eure Rechte durchkämpfen.
Hat jemand von Euch einen Baublog, wo jeder Nachteil (wie auch Vorteil) mal schwarz auf weiß eingetragen wird? Nein? Warum nicht?
Das hätte man mal, und nicht nur einer, werbewirksam umsetzen können - das setzt eine Firma unter Druck.
Zeit genug hattet Ihr.
Wenn ihr eh absehen könnt, dass da nichts mehr passiert in Sachen Gewährleistung etc. würde ich Ihn wegen Betruges anzeigen. Ich würde ihm Vorsatz unterstellen und auf Schadenersatz klagen. Und das mal in Gesprächen bei den anderen Bauherren anregen. Dass er allein mit seiner Masche durchkommt... Ihr seid wieviel Parteien noch mal?

Ich lese allerdings nicht heraus, dass Ihr Mängel förmlich mit Terminsetzung anmeldet?
 
Zuletzt aktualisiert 24.04.2024
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