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netzplan
Hallo zusammen,
letzte Woche war ein Techniker da, um unsere Fenster zu vermessen, die noch teilweise vergrößert werden (Altbausanierung).
Unser ursprünglicher Gedanke war, die Fenster von Oberkante Fußboden ca. 45cm hoch zu setzen und danach eine Brüstung von ca. 50cm vorzusehen (Bsp. Festglas unten, VSG-Sicherheitsglas außen oder Edelstahl-Gitter...)
Nachdem der Techniker da war, musste unser ursprüngliche Plan komplett umgeworfen werden. Hintergrund:
Die Brüstung wird nicht von Oberkante Fußboden, sondern von Oberkante Fensterbrett gemessen, da Fensterbrett tiefer als 12cm ist. D.h., von Oberkante Fußboden betrachtet, würde die Brüstung bei ca. 135cm enden, was sicherlich sehr komisch aussieht.
Wie seht ihr das? In der LBO Baden-Württemberg habe ich nichts gefunden. Ist das irgendwo geregelt? Bzw. wie sehr ihr das? Aktuell haben wir alle Fenster nun auf "bodentief" geändert und außen eine Glasbrüstung (90cm) vorgesehen
letzte Woche war ein Techniker da, um unsere Fenster zu vermessen, die noch teilweise vergrößert werden (Altbausanierung).
Unser ursprünglicher Gedanke war, die Fenster von Oberkante Fußboden ca. 45cm hoch zu setzen und danach eine Brüstung von ca. 50cm vorzusehen (Bsp. Festglas unten, VSG-Sicherheitsglas außen oder Edelstahl-Gitter...)
Nachdem der Techniker da war, musste unser ursprüngliche Plan komplett umgeworfen werden. Hintergrund:
Die Brüstung wird nicht von Oberkante Fußboden, sondern von Oberkante Fensterbrett gemessen, da Fensterbrett tiefer als 12cm ist. D.h., von Oberkante Fußboden betrachtet, würde die Brüstung bei ca. 135cm enden, was sicherlich sehr komisch aussieht.
Wie seht ihr das? In der LBO Baden-Württemberg habe ich nichts gefunden. Ist das irgendwo geregelt? Bzw. wie sehr ihr das? Aktuell haben wir alle Fenster nun auf "bodentief" geändert und außen eine Glasbrüstung (90cm) vorgesehen